Ich habe geerbt – was jetzt?
Die ersten Schritte nach einem Todesfall: Fristen, Erbe annehmen oder ausschlagen, Erbschein, Erbengemeinschaft und Erbschaftsteuer. Mit Fristenrechner und Freibetrags-Check – kostenlos, ohne Anmeldung.
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1. Was ist in den ersten Tagen zu tun?
- Zuerst muss der Tod beurkundet werden. Lassen Sie den Tod rasch beurkunden und bestellen Sie mehrere Sterbeurkunden.
- Ein gefundenes Testament gehört zum Nachlassgericht. Jedes gefundene Testament muss unverzüglich zum Nachlassgericht.
- Die ersten 30 Tage brauchen eine Reihenfolge. Erst die kurzen Fristen sichern, dann in Ruhe den Rest ordnen.
2. Wer erbt eigentlich – und wer bekommt einen Pflichtteil?
- Ohne Testament entscheidet das Gesetz. Ohne Testament erben Ehegatte und nächste Verwandte nach festen Quoten.
- Ein Testament geht der gesetzlichen Erbfolge vor. Ein Testament genau lesen: Wer ist Erbe, wer bekommt nur ein Vermächtnis?
- Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen Geld. Der Pflichtteil ist Geld in Höhe des halben gesetzlichen Erbteils.
3. Soll ich das Erbe annehmen oder ausschlagen?
- Wer nichts tut, hat das Erbe angenommen. Die Ausschlagungsfrist ist kurz: meist 6 Wochen ab Kenntnis.
- Eine Ausschlagung braucht die richtige Form. Ausschlagen nur beim Nachlassgericht oder mit notarieller Beglaubigung.
- Bei Schulden im Nachlass gibt es Auswege. Prüfen Sie die Schulden früh, solange Sie noch ausschlagen können.
4. Wie weise ich nach, dass ich Erbe bin?
- Ein Erbschein ist nicht immer nötig. Prüfen Sie zuerst, ob ein notarielles Testament als Nachweis genügt.
- Konten, Verträge und Online-Konten brauchen Aufmerksamkeit. Behalten Sie Konten, Verträge und digitale Zugänge gleichermaßen im Blick.
5. Was gilt, wenn mehrere erben oder eine Immobilie dabei ist?
- In der Erbengemeinschaft entscheiden alle gemeinsam. In der Erbengemeinschaft gehört alles allen gemeinsam.
- Jeder Miterbe kann die Teilung verlangen. Eine Einigung ist fast immer besser als eine Teilungsversteigerung.
- Eine geerbte Immobilie muss ins Grundbuch. Grundbuch innerhalb von 2 Jahren berichtigen lassen, dann ist es gebührenfrei.
6. Muss ich Erbschaftsteuer zahlen – und wann brauche ich Hilfe?
- Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. Je näher verwandt, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz.
- Das Finanzamt will rechtzeitig informiert werden. Zeigen Sie eine Erbschaft innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt an.
- Fachliche Hilfe lohnt sich an den richtigen Stellen. Jetzt folgt der Abschlusstest mit 10 Fragen aus allen Kapiteln.
Allgemeine Bildung. Keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und keine notarielle Amtsausübung.