Immobilie verkaufen – sicher bis zur Übergabe
Haus oder Wohnung privat verkaufen: Unterlagen, Wert, Makler, Kaufvertrag, Spekulationsfrist und Übergabe. Mit Rechner „Was bleibt vom Kaufpreis?“ – kostenlos, ohne Anmeldung.
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1. Welche Unterlagen brauche ich vor dem Verkauf?
- Ein aktueller Grundbuchauszug steht am Anfang jedes Verkaufs. Wer sein Grundbuch kennt, erlebt beim Notar keine Überraschungen.
- Bei einer Eigentumswohnung zählen auch die Unterlagen der Gemeinschaft. Bei Wohnungen gehören Protokolle und Abrechnungen von Anfang an dazu.
- Den Energieausweis brauchen Sie schon für die Besichtigung. Ohne gültigen Energieausweis sollten Sie keine Anzeige schalten.
2. Was ist meine Immobilie wert – und brauche ich einen Makler?
- Der Bodenrichtwert ist nur ein Baustein des Werts. Der Bodenrichtwert ist ein Anfang, aber noch kein Kaufpreis.
- Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern wird die Maklerprovision geteilt. Kauft eine Privatperson Wohnung oder Einfamilienhaus, wird die Provision geteilt.
3. Was steht im Kaufvertrag, und wie bin ich geschützt?
- Ein Finanzierungsnachweis schützt Sie vor einem geplatzten Verkauf. Erst die Finanzierung klären, dann den Notartermin vereinbaren.
- Der Vertrag regelt, wann Geld, Besitz und Eigentum wechseln. Schlüssel gegen Geld: Der Besitz geht in der Regel erst nach Zahlung über.
- Ein Haftungsausschluss schützt nicht, wer Mängel verschweigt. Bekannte Mängel immer offen ansprechen – das schützt Sie am besten.
4. Wie läuft es nach dem Notartermin weiter?
- Die Vormerkung sichert den Käufer, die Fälligkeit sichert Sie. Gezahlt wird erst, wenn der Notar die Fälligkeit mitgeteilt hat.
- Die Grundschuld Ihrer Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Fragen Sie Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung ab, bevor Sie verkaufen.
- Bei der Übergabe zählt ein sauberes Protokoll. Ein gemeinsames Übergabeprotokoll beugt späterem Streit vor.
5. Muss ich auf den Verkauf Steuern zahlen?
- Nach 10 Jahren ist der Gewinn in der Regel steuerfrei. Nach 10 Jahren oder bei Eigennutzung bleibt der Gewinn in der Regel steuerfrei.
- Bei Erbschaft und Trennung läuft die Frist anders, als viele denken. Bei geerbten Immobilien zählt das Kaufdatum des Verstorbenen.
- Die Grunderwerbsteuer zahlt meist der Käufer – haften können beide. Auch wenn der Käufer zahlen soll: Gegenüber dem Finanzamt haften beide.
6. Was gilt bei Erben, Trennung, Mietern und Familie?
- Gehört die Immobilie mehreren, müssen alle mitwirken. Mehrere Eigentümer müssen gemeinsam handeln – eine frühe Einigung spart Geld.
- Mietverträge und eingetragene Wohnrechte überdauern den Verkauf. Mietverträge und eingetragene Wohnrechte überdauern den Verkauf.
- Ein Preis unter Wert für die Kinder ist teilweise eine Schenkung. Ein Familienpreis unter Wert ist teilweise Schenkung – regeln Sie die Folgen.
Allgemeine Bildung. Keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und keine notarielle Amtsausübung.