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Immobilie verkaufen – sicher bis zur Übergabe

Haus oder Wohnung privat verkaufen: Unterlagen, Wert, Makler, Kaufvertrag, Spekulationsfrist und Übergabe. Mit Rechner „Was bleibt vom Kaufpreis?“ – kostenlos, ohne Anmeldung.

Kostenloser Online-Kurs · ohne Anmeldung · 17 Vorträge · Abschlusstest mit Teilnahmebescheinigung

1. Welche Unterlagen brauche ich vor dem Verkauf?

  • Ein aktueller Grundbuchauszug steht am Anfang jedes Verkaufs. Wer sein Grundbuch kennt, erlebt beim Notar keine Überraschungen.
  • Bei einer Eigentumswohnung zählen auch die Unterlagen der Gemeinschaft. Bei Wohnungen gehören Protokolle und Abrechnungen von Anfang an dazu.
  • Den Energieausweis brauchen Sie schon für die Besichtigung. Ohne gültigen Energieausweis sollten Sie keine Anzeige schalten.

2. Was ist meine Immobilie wert – und brauche ich einen Makler?

  • Der Bodenrichtwert ist nur ein Baustein des Werts. Der Bodenrichtwert ist ein Anfang, aber noch kein Kaufpreis.
  • Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern wird die Maklerprovision geteilt. Kauft eine Privatperson Wohnung oder Einfamilienhaus, wird die Provision geteilt.

3. Was steht im Kaufvertrag, und wie bin ich geschützt?

  • Ein Finanzierungsnachweis schützt Sie vor einem geplatzten Verkauf. Erst die Finanzierung klären, dann den Notartermin vereinbaren.
  • Der Vertrag regelt, wann Geld, Besitz und Eigentum wechseln. Schlüssel gegen Geld: Der Besitz geht in der Regel erst nach Zahlung über.
  • Ein Haftungsausschluss schützt nicht, wer Mängel verschweigt. Bekannte Mängel immer offen ansprechen – das schützt Sie am besten.

4. Wie läuft es nach dem Notartermin weiter?

  • Die Vormerkung sichert den Käufer, die Fälligkeit sichert Sie. Gezahlt wird erst, wenn der Notar die Fälligkeit mitgeteilt hat.
  • Die Grundschuld Ihrer Bank wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Fragen Sie Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung ab, bevor Sie verkaufen.
  • Bei der Übergabe zählt ein sauberes Protokoll. Ein gemeinsames Übergabeprotokoll beugt späterem Streit vor.

5. Muss ich auf den Verkauf Steuern zahlen?

  • Nach 10 Jahren ist der Gewinn in der Regel steuerfrei. Nach 10 Jahren oder bei Eigennutzung bleibt der Gewinn in der Regel steuerfrei.
  • Bei Erbschaft und Trennung läuft die Frist anders, als viele denken. Bei geerbten Immobilien zählt das Kaufdatum des Verstorbenen.
  • Die Grunderwerbsteuer zahlt meist der Käufer – haften können beide. Auch wenn der Käufer zahlen soll: Gegenüber dem Finanzamt haften beide.

6. Was gilt bei Erben, Trennung, Mietern und Familie?

  • Gehört die Immobilie mehreren, müssen alle mitwirken. Mehrere Eigentümer müssen gemeinsam handeln – eine frühe Einigung spart Geld.
  • Mietverträge und eingetragene Wohnrechte überdauern den Verkauf. Mietverträge und eingetragene Wohnrechte überdauern den Verkauf.
  • Ein Preis unter Wert für die Kinder ist teilweise eine Schenkung. Ein Familienpreis unter Wert ist teilweise Schenkung – regeln Sie die Folgen.

Allgemeine Bildung. Keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und keine notarielle Amtsausübung.