Wer entscheidet, wenn ich es nicht kann?
Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können? Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung verständlich erklärt – mit Entscheidungshilfe und Checkliste – kostenlos, ohne Anmeldung.
Kostenloser Online-Kurs · ohne Anmeldung · 17 Vorträge · Abschlusstest mit Teilnahmebescheinigung
1. Warum geht mich das heute schon etwas an?
- Vorsorge ist keine Frage des Alters. Vorsorge ist für jeden Erwachsenen sinnvoll, nicht erst im Alter.
- Ohne Vorsorge entscheidet das Betreuungsgericht. Eine wirksame Vorsorgevollmacht macht eine gerichtliche Betreuung meist überflüssig.
- Der Ehepartner darf nur im Notfall und nur kurz. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht ist eine Notlösung, keine Vorsorgevollmacht.
2. Wie gestalte ich eine gute Vorsorgevollmacht?
- Drei Dokumente erfüllen drei Aufgaben. Vollmacht regelt das Wer, Patientenverfügung das Was.
- Eine gute Vollmacht deckt alle Lebensbereiche ab. Benennen Sie in der Vollmacht jeden Lebensbereich ausdrücklich.
- Die wichtigste Entscheidung ist die Vertrauensperson. Benennen Sie mindestens eine Ersatzperson für den Fall der Fälle.
- Nach außen gilt die Vollmacht, nach innen Ihre Absprache. Halten Sie die Vollmacht schlicht und Ihre Wünsche gesondert fest.
- Banken verlangen oft eine eigene Kontovollmacht. Fragen Sie bei jeder Bank nach deren eigener Kontovollmacht.
3. Reicht ein Blatt Papier, oder brauche ich einen Notar?
- Die Schriftform genügt oft, aber nicht immer. Jede Vorsorgevollmacht gehört schriftlich, datiert und eigenhändig unterschrieben aufs Papier.
- Für Haus, Kredit und Firma braucht es mehr Form. Wer Immobilien, Kredite oder ein Unternehmen hat, braucht in der Regel eine notarielle Form.
4. Was gehört in eine wirksame Patientenverfügung?
- Eine Patientenverfügung muss konkret sein. Benennen Sie in der Patientenverfügung konkrete Situationen und konkrete Maßnahmen.
- Gute Patientenverfügungen beschreiben auch Ihre Werte. Ihre persönlichen Werte helfen, Ihren Willen auch in unklaren Lagen zu erkennen.
- Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin und aktualisieren Sie regelmäßig. Besprechen Sie Ihre Patientenverfügung mit einer Ärztin und prüfen Sie sie regelmäßig.
5. Was passiert, wenn doch ein Betreuer nötig wird?
- Mit einer Betreuungsverfügung wählen Sie Ihren Betreuer selbst. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer Sie im Ernstfall betreut.
6. Wie sorge ich dafür, dass alles im Ernstfall wirkt?
- Vorsorge wirkt nur, wenn man sie findet. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Dokumente im Ernstfall schnell gefunden werden.
- Vorsorge lässt sich jederzeit ändern und widerrufen. Wer eine Vollmacht widerruft, sollte immer das Original zurückholen.
- Das Gespräch mit der Familie gehört zur Vorsorge. Sprechen Sie mit Ihrer Familie, bevor der Ernstfall eintritt.
Allgemeine Bildung. Keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und keine notarielle Amtsausübung.