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Notar für Lorsch – Dr. Nicolas Rohde, Amtssitz Bensheim

Lorsch gehört zum Amtsgerichtsbezirk Bensheim und damit zum Amtsbereich von Notar Dr. Nicolas Rohde. Die Kanzlei befindet sich in Bensheim, Berliner Ring 101, 2. OG; eine Geschäftsstelle in Lorsch gibt es nicht. Im Folgenden geht es um zwei Themen, die in Lorsch häufig zusammenkommen: Immobilien in der denkmalgeschützten Innenstadt und die Regelung eines Nachlasses.
Von Lorsch zur Kanzlei
Vom Stadthaus am Kaiser-Wilhelm-Platz sind es mit dem Auto rund 7 Kilometer nach Bensheim, überwiegend auf der Nibelungenstraße (B 47). Mit der Bahn verbindet die Regionalbahn RB 63 (Worms – Bürstadt – Lorsch – Bensheim) beide Städte; vom Bahnhof Bensheim gehen Sie etwa 1,4 Kilometer zur Kanzlei. Wo Sie parken können, sagt Ihnen die Kanzlei bei der Terminvereinbarung. Am Gebäude gibt es Parkplätze, und die Kanzlei im 2. OG ist mit dem Aufzug erreichbar. Für Vorbesprechungen bietet die Kanzlei auch Online-Termine an.
Welchen Notar Sie beauftragen, entscheiden die Beteiligten grundsätzlich frei. Aus Lorsch und den übrigen Orten des Amtsgerichtsbezirks ist die Kanzlei in Bensheim gut zu erreichen.
Wohnen neben dem Welterbe: was der Denkmalschutz für Käufer bedeutet
Das Kloster Lorsch ist seit 1991 UNESCO-Welterbe. Nach der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 52 „Innenstadt Teilbereich I“ (2016) grenzt die Lorscher Innenstadt unmittelbar an die Kernzone der Welterbestätte. Die an das Kloster angrenzenden Bereiche, etwa um das Museumszentrum und am Benediktinerplatz, liegen in der ausgewiesenen Pufferzone. Ein großer Teil der Innenstadt steht zudem als Gesamtanlage unter Denkmalschutz; darin waren 28 Gebäude als Einzeldenkmäler eingetragen. Für die äußere Gestaltung gilt seit 2013 die Gestaltungssatzung „Innenstadt Lorsch“.
Für den Kauf eines solchen Hauses heißt das:
- Der Kaufvertrag selbst ist ein gewöhnlicher, notariell beurkundeter Grundstückskaufvertrag. Die denkmalrechtlichen Bindungen betreffen vor allem das, was Sie später am Gebäude tun.
- Umbauten und Instandsetzungen an einem Kulturdenkmal brauchen eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde (§ 18 Hessisches Denkmalschutzgesetz). Bei einer Gesamtanlage betrifft das insbesondere das äußere Erscheinungsbild, also etwa Fenster, Dach oder Fassade.
- Vor der Beurkundung sollten Sie klären, ob das Gebäude Einzeldenkmal ist oder „nur“ in der Gesamtanlage liegt, und welche Vorhaben Sie planen. Auskunft geben die Stadt Lorsch und die Denkmalschutzbehörde.
- Steuerliche Fragen, etwa zu erhöhten Abschreibungen für Baudenkmäler, klären Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung. Der Notar berät dazu nicht.
Im Kaufvertrag hält der Notar fest, was die Beteiligten über das Objekt vereinbaren, auch einen bekannten Denkmalstatus. Er belehrt beide Seiten gleichermaßen und vertritt keine von ihnen.
Bodenwert und Schätzung: Gutachterausschuss oder Ortsgericht
Die Bodenrichtwerte für Lorsch veröffentlicht der Gutachterausschuss für Immobilienwerte (Geschäftsstelle beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim) kostenfrei in BORIS Hessen. Für ein bestimmtes Grundstück kann jeder Eigentümer dort auch ein Verkehrswertgutachten beantragen.
In Hessen kommt das Ortsgericht als zweite Möglichkeit hinzu. Es schätzt auf Antrag bebaute und unbebaute Grundstücke; drei Ortsgerichtsmitglieder erstellen dann eine Schätzungsurkunde. Seit dem 1. Januar 2024 sind solche Schätzungen nach Angabe des Justizministeriums grundsätzlich wieder geeignet, beim Finanzamt einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das Ortsgericht Lorsch hat sein Büro im Paul-Schnitzer-Saal im Museumszentrum, Nibelungenstraße 35; Termine gibt es nach telefonischer Vereinbarung (Stand der Liste des Amtsgerichts: Juni 2026). Daneben beglaubigt das Ortsgericht Unterschriften, etwa unter Grundbuchbewilligungen oder Vorsorgevollmachten.
Erbfall in Lorsch: Nachlassgericht in Bensheim
Zuständiges Nachlassgericht für Lorsch ist das Amtsgericht Bensheim, Wilhelmstraße 26. Dort werden Testamente eröffnet und Erbscheine erteilt. Das Gericht weist auf seiner Internetseite (Stand Oktober 2026) auf derzeit deutlich längere Bearbeitungszeiten hin und darauf, dass Erbscheinsanträge auch bei Notaren gestellt werden können. Über den Antrag entscheidet in jedem Fall das Nachlassgericht.
Eine Erbausschlagung kann nach Angabe des Amtsgerichts beim Notar und gegebenenfalls beim Ortsgericht beglaubigt werden. Entscheidend ist die Frist: Das Original muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall beim Nachlassgericht eingehen (§ 1944 BGB; in Auslandsfällen sechs Monate).
Ein Beispiel: Die Geschwister Arnold (fiktiv) erben das Elternhaus in der Lorscher Innenstadt. Über den Wert sind sie sich nicht einig. Eine Schätzung durch das Ortsgericht oder ein Gutachten des Gutachterausschusses kann eine gemeinsame Grundlage schaffen. Übernimmt danach eine Schwester das Haus, muss die Übertragung notariell beurkundet werden. Der Notar entwirft den Vertrag neutral für alle Geschwister. Wer seine eigene Position durchsetzen möchte, wendet sich an einen Rechtsanwalt.
Das Grundbuch für Lorscher Grundstücke
Das Grundbuch für die Gemarkung Lorsch führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Bensheim. Für einen Vertragsentwurf genügen dem Notar zunächst die Anschrift und, wenn vorhanden, die Grundbuchblattnummer; den aktuellen Grundbuchinhalt sieht er selbst ein.
Typische Anliegen
- Haus in der Innenstadt kaufen: Immobilienkauf
- Elternhaus übernehmen oder übertragen: Schenkung und Übertragung
- Eigenen Nachlass ordnen: Testament und Erbvertrag
- Vollmacht für den Ernstfall: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Firma gründen: Unternehmensgründung
- Vorbereitung und Gebühren: Notartermin vorbereiten, Notarkosten
Das Wichtigste in Kürze
- Lorsch liegt im Amtsgerichtsbezirk Bensheim; die Kanzlei ist in Bensheim, nicht in Lorsch.
- Große Teile der Innenstadt sind Gesamtanlage, Teile liegen in der Pufferzone des Welterbes; das betrifft vor allem spätere Bauarbeiten.
- Grundstückswerte: Bodenrichtwerte in BORIS Hessen, Gutachten beim Gutachterausschuss oder Schätzung durch das Ortsgericht.
- Nachlassgericht ist das Amtsgericht Bensheim; eine Ausschlagung muss fristgerecht im Original dort eingehen.
- Die Übertragung eines geerbten Hauses unter Geschwistern muss beurkundet werden.
Häufige Fragen
Braucht der Verkauf eines denkmalgeschützten Hauses in Lorsch eine Genehmigung? Genehmigungspflichtig nach dem Denkmalschutzgesetz sind vor allem Veränderungen am Denkmal, nicht der Verkauf als solcher. Ob im Einzelfall weitere Genehmigungen nötig sind, prüft der Notar bei der Vertragsabwicklung.
Kann das Ortsgericht Lorsch ein Testament aufnehmen? Nein. Ein öffentliches Testament wird vor dem Notar errichtet. Ein eigenhändiges Testament schreiben und unterschreiben Sie selbst; eine Beglaubigung ist dafür nicht vorgesehen.
Hilft eine Schätzung des Ortsgerichts bei der Erbschaftsteuer? Sie kann nach Angabe des Justizministeriums seit 2024 grundsätzlich wieder als Nachweis eines niedrigeren Werts beim Finanzamt dienen. Ob sie im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt.
Ihr Anliegen besprechen
Sie möchten wissen, was in Ihrer Situation gilt? Schildern Sie Ihr Anliegen kurz – welche Unterlagen benötigt werden und wie es weitergeht, klären Sie mit der Kanzlei. Videogespräch zu diesem Thema buchen ↗ · kanzlei@drrohde.de · 06251 9747932
Wer selbst vorsorgen möchte: der kostenlose Kurs „Mein Testament: richtig vorsorgen“ bei „ROHDE WISSEN.“
Quellen
- Amtsgericht Bensheim, Zuständigkeit (Stadt Lorsch im Bezirk)
- Amtsgericht Bensheim, Startseite (Nachlassabteilung, Hinweis auf Bearbeitungsrückstand, Erbscheinsanträge bei Notariaten, Erbausschlagung bei Notariaten und ggf. Ortsgerichten)
- Amtsgericht Bensheim, Ortsgerichte, Stand 24.06.2026 (Ortsgericht Lorsch, Büro Paul-Schnitzer-Saal/Museumszentrum, Nibelungenstr. 35)
- Amtsgericht Bensheim, Geschäftsverteilungsplan nichtrichterlicher Dienst, Stand 01.05.2026 (Gemarkung Lorsch in der Grundbuchabteilung)
- HMdJ, Faltblatt „Das Ortsgericht“, Stand Mai 2026 (Schätzungen, Schätzungsurkunde, Eignung für das Finanzamt seit 01.01.2024)
- Stadt Lorsch, Bebauungsplan Nr. 52 „Innenstadt Teilbereich I“, Begründung vom 23.09.2016 (Kernzone/Pufferzone, Gesamtanlage, 28 Einzeldenkmäler, Gestaltungssatzung 25.04.2013, Welterbe 1991)
- Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG 2016), § 2 Abs. 3, § 18
- HVBG, Faltblatt „Immobilienwerte“ (Gutachterausschuss, Gutachten auf Antrag, Bodenrichtwerte kostenfrei) – BORIS Hessen [2]
- § 1944 BGB (Ausschlagungsfrist) – § 311b BGB [2]
- Bahnhof Bensheim, RB 63 Bensheim – Lorsch – Bürstadt – Worms (Fahrplan 2026)
- Freie Notarwahl: Richtlinien der Notarkammern, Abschnitt V Nr. 1 („Recht auf freie Notarwahl“), Fassung Notarkammer Thüringen
- Entfernungen: eigene Routenberechnung mit OpenStreetMap-Daten (OSRM), Oktober 2026
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
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