Videogespräch buchen
Rechtsanwalt · Erbrecht

Rechtsanwalt für Erbrecht in Bensheim: Pflichtteil und Erbenstreit

Stand: Oktober 2026

Dr. Nicolas Rohde im Gespräch am Besprechungstisch
Dr. Nicolas Rohde · Notar und Rechtsanwalt

Nach einem Erbfall gehen die Interessen oft auseinander: Ein Kind ist enterbt, Geschwister können sich über das Elternhaus nicht einigen, oder ein Testament lässt mehrere Deutungen zu. In solchen Fällen vertritt Dr. Nicolas Rohde als Rechtsanwalt in Bensheim die Interessen einer Seite – außergerichtlich und vor Gericht. Diese Seite erklärt, bei welchen Anliegen das in Betracht kommt, wie der Ablauf ist und was es kostet.

Bei welchen Anliegen kommt eine anwaltliche Vertretung in Betracht?

Pflichtteil geltend machen oder abwehren

Wer durch Testament enterbt wurde, aber zu den nächsten Angehörigen gehört, hat in der Regel einen Pflichtteilsanspruch: einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Um ihn zu beziffern, braucht der Berechtigte zunächst Informationen. Der Erbe muss auf Verlangen Auskunft über den Bestand des Nachlasses geben; der Berechtigte kann ein Verzeichnis verlangen, bei dessen Aufnahme zugezogen werden, ein notarielles Verzeichnis fordern und den Wert ermitteln lassen – auf Kosten des Nachlasses (§ 2314 BGB).

Schenkungen der letzten zehn Jahre können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen (§ 2325 BGB). Dabei gilt eine Abschmelzung: Eine Schenkung im letzten Jahr vor dem Erbfall zählt voll, für jedes weitere Jahr davor um ein Zehntel weniger. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe. Für Erben ist die andere Seite wichtig: Welche Auskunft ist geschuldet, sind Wertansätze plausibel, und wann muss gezahlt werden? Wie sich Pflichtteil und Ergänzung berechnen, zeigt der Beitrag Pflichtteil berechnen.

Erbengemeinschaft bis zur Teilungsversteigerung

Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe kann grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Gelingt keine Einigung, etwa über den Verkauf oder die Übernahme eines Hauses, bleibt als letzter Schritt die Teilungsversteigerung nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (§ 180 ZVG). Ein Miterbe kann beantragen, das Verfahren einstweilen für bis zu sechs Monate einzustellen. Weil eine Versteigerung oft unter Marktwert endet, lohnt sich meist der Versuch, vorher eine Vereinbarung zu erreichen. Hintergründe stehen im Beitrag Erbengemeinschaft mit Haus.

Testament auslegen oder anfechten

Ist ein Testament unklar, wird zunächst ausgelegt: Was hat der Erblasser wirklich gewollt? Erst wenn ein Irrtum oder eine Drohung vorlag oder ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde, der erst nach der Errichtung hinzukam oder von dem der Erblasser nichts wusste, kommt eine Anfechtung in Betracht (§§ 2078, 2079 BGB). Sie ist nur innerhalb eines Jahres ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund möglich (§ 2082 BGB). Ob ein Testament überhaupt wirksam ist, etwa bei Zweifeln an der Testierfähigkeit oder an der Form, ist eine eigene Frage.

Streitiges Erbscheinsverfahren

Den Erbschein erteilt das Nachlassgericht auf Antrag. Widersprechen sich Beteiligte, etwa weil zwei Testamente vorliegen, entscheidet das Gericht durch Beschluss (§ 352e FamFG); dagegen ist die Beschwerde möglich. Wann ein Erbschein überhaupt nötig ist, erklärt der Beitrag Erbschein: Wann ist er nötig?.

Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass nach den Vorgaben des Testaments. Erben haben Anspruch auf Information und Rechenschaft; bei einem wichtigen Grund, etwa grober Pflichtverletzung, kann das Nachlassgericht ihn auf Antrag entlassen (§ 2227 BGB). Umgekehrt können sich auch Testamentsvollstrecker zu ihren Pflichten und Befugnissen beraten lassen.

Ausschlagung bei Überschuldung

Ist der Nachlass überschuldet, kann die Ausschlagung sinnvoll sein. Die Frist beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und vom Berufungsgrund, bei einem Testament nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht (§ 1944 BGB). Was zuerst zu tun ist, steht im Beitrag Erbe überschuldet: Was zuerst tun?.

Erbschaftsteuer

Erbrechtliche Lösungen haben häufig steuerliche Folgen. Die steuerliche Beratung gehört in die Hände eines Steuerberaters; bei Bedarf wird dieser einbezogen.

Notar oder Anwalt: Warum die Rollen getrennt sind

Dr. Rohde ist Anwaltsnotar: Er übt beide Berufe aus, aber nie in derselben Sache.

  • Als Notar ist er unparteiisch. Er beurkundet etwa Testamente, Erbverträge oder Erbauseinandersetzungen und belehrt alle Beteiligten gleichermaßen.
  • Als Rechtsanwalt vertritt er einseitig die Interessen seines Mandanten, zum Beispiel einer Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben.

Daraus folgt eine klare Grenze: Hat Dr. Rohde in einer Angelegenheit als Notar gehandelt, zum Beispiel das betreffende Testament beurkundet, darf er in derselben Sache nicht als Anwalt tätig werden (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO). Umgekehrt darf er nicht beurkunden, wenn er in derselben Angelegenheit bereits anwaltlich für eine Person tätig war, es sei denn im Auftrag aller Beteiligten (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG). Bitte nennen Sie deshalb bei der Anfrage alle Beteiligten; die Kanzlei prüft das vorab. Gestaltung und Beurkundung von Testamenten beschreibt die Seite Testament und Erbvertrag.

Beispiel: Pflichtteil mit Schenkung

Fiktiver Fall: Die verwitwete Ingrid Weber setzt ihren Sohn Thomas zum Alleinerben ein. Ihre Tochter Sabine wird enterbt. Der Nachlass beträgt nach Abzug der Schulden 300.000 Euro. Dreieinhalb Jahre vor ihrem Tod hatte Ingrid Thomas 100.000 Euro geschenkt.

SchrittRechnungErgebnis
Gesetzlicher Erbteil Sabinezwei Kinder1/2
PflichtteilsquoteHälfte davon1/4
Ordentlicher Pflichtteil300.000 € × 1/475.000 €
Schenkung, viertes Jahr vor dem Erbfall100.000 € × 7/1070.000 €
Pflichtteilsergänzung70.000 € × 1/417.500 €
Anspruch insgesamt75.000 € + 17.500 €92.500 €

Ohne Auskunft über die Schenkung hätte Sabine nur 75.000 Euro verlangt. Für Thomas stellen sich die Gegenfragen: Stimmt der Wert, gab es Gegenleistungen, und wie lässt sich die Zahlung finanzieren? Der Anspruch verjährt in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sabine vom Erbfall und von ihrer Enterbung erfahren hat.

Wie läuft ein Mandat ab?

  1. Online-Erstgespräch buchen: 30 Minuten per Video. Sie schildern Ihr Anliegen; zugleich wird geklärt, ob eine Vorbefassung als Notar besteht.
  2. Unterlagen: Testament, Eröffnungsprotokoll, Erbschein, Kontoauszüge, Grundbuchauszug, bisheriger Schriftverkehr.
  3. Einschätzung: Sie erfahren, welche Ansprüche in Betracht kommen, welche Fristen laufen und welche Kosten- und Prozessrisiken bestehen.
  4. Vorgehen: Auskunftsverlangen, Verhandlung, Vergleich oder, wenn nötig, gerichtliches Verfahren.

Was kostet ein Anwalt für Erbrecht?

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Wert der Sache, etwa der Höhe des Pflichtteils. Für eine reine Beratung soll der Anwalt eine Gebührenvereinbarung treffen. Fehlt sie, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch bei Verbrauchern höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Für die weitere Vertretung ist auch eine Vergütungsvereinbarung, etwa nach Zeitaufwand, möglich. Die Kosten werden vor Beginn besprochen.

Rechtsschutzversicherungen decken das Erbrecht häufig nur als Beratungsrechtsschutz ab, also für eine Beratung, nicht für die Vertretung im Streit. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen; eine Deckungsanfrage ist sinnvoll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dr. Rohde vertritt als Rechtsanwalt im Erbrecht einseitig die Interessen seines Mandanten.
  • War er in derselben Sache als Notar tätig, ist eine anwaltliche Vertretung ausgeschlossen – und umgekehrt.
  • Pflichtteilsberechtigte haben einen Auskunftsanspruch; Schenkungen der letzten zehn Jahre zählen abgeschmolzen mit.
  • Fristen sind kurz: sechs Wochen für die Ausschlagung, ein Jahr für die Testamentsanfechtung.
  • Kosten nach RVG und Gegenstandswert; Erstberatung für Verbraucher ohne Vereinbarung höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

Häufige Fragen

Kann Dr. Rohde mich vertreten, wenn er das Testament beurkundet hat? Nein. Wer in einer Sache als Notar tätig war, darf in derselben Sache nicht als Anwalt auftreten. Sie können sich in diesem Fall an eine andere Anwaltskanzlei wenden.

Ist Dr. Rohde Fachanwalt für Erbrecht? Nein. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und als Rechtsanwalt und Notar auch im Erbrecht tätig.

Muss ich zum Gespräch nach Bensheim kommen? Nein. Das Erstgespräch findet per Video statt. Persönliche Termine in der Kanzlei am Berliner Ring 101 sind ebenfalls möglich.

Wie schnell muss ich handeln? Das hängt vom Anliegen ab. Ausschlagung und Anfechtung haben kurze Fristen, der Pflichtteil verjährt in der Regel nach drei Jahren. Klären Sie die Fristen deshalb früh.

Ihr Anliegen besprechen

Sie möchten wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen oder wie Sie auf eine Forderung reagieren? Schildern Sie Ihr Anliegen kurz im Erstgespräch. Online-Erstgespräch buchen · kanzlei@drrohde.de · 06251 9747932

Zum Vertiefen, kostenlos und ohne Anmeldung: die Kurse „Mein Testament: richtig vorsorgen“ und „Ich habe geerbt – was jetzt?“ bei ROHDE WISSEN. (/wissen/testament/, /wissen/erbfall/). Zur Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments siehe auch Berliner Testament.

Quellen

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.