Videogespräch buchen
Notarielle Themen   /   Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung / Bensheim

Vorsorgevollmacht
beim Notar in Bensheim

Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie es selbst nicht können? Hier geht es um Ihre Vertrauenspersonen, Ihre Wünsche und die Unterlagen, mit denen Sie vorsorgen können.

Videogespräch zu diesem Thema buchen ↗
Verstehen. Vorbereiten. Besprechen.Das Thema kennenlernen ↓
01 / Orientierung

Wer handelt,
wenn Sie es nicht können?

Vier Blickwinkel geben eine erste Orientierung. Die konkrete Gestaltung richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.

Vertrauen

Das Anliegen klären

Überlegen Sie, wem Sie persönliche und finanzielle Entscheidungen anvertrauen möchten. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen auch mit dieser Person.

Vollmacht

Eine Vertrauensperson bevollmächtigen

Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer Sie in bestimmten Angelegenheiten vertreten darf. Sie kann persönliche und vermögensrechtliche Bereiche erfassen. Umfang, Grenzen und die Auswahl der bevollmächtigten Person sollten zur eigenen Situation passen.

Behandlungswünsche

Behandlungswünsche festhalten

Eine Patientenverfügung enthält schriftliche Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit. Die Festlegungen müssen zur konkreten Behandlungssituation passen. Medizinische Fragen sollten mit ärztlicher Unterstützung besprochen werden. Eine Vollmacht kann ergänzen, wer dem erklärten Willen Geltung verschafft.

Vorbereitung

Das Gespräch vorbereiten

Halten Sie vorhandene Unterlagen und Ihre offenen Fragen bereit. Welche Angaben für Ihr Anliegen erforderlich sind, wird vor dem Termin mit der Kanzlei abgestimmt.

02 / Im Blick behalten

Wer handeln darf
Was gelten soll

Vertrauensperson

Die Auswahl der bevollmächtigten Person ist eine persönliche Entscheidung.

Vertretung

Die Vollmacht legt fest, in welchem Umfang eine Person für Sie handeln darf.

Behandlung

Die Patientenverfügung betrifft Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen.

03 / Ihre Vorbereitung

Ihre Fragen
Ein guter Anfang

Diese Fragen helfen bei der Vorbereitung. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, stimmen Sie mit der Kanzlei ab.

  • Wem vertrauen Sie persönliche und finanzielle Entscheidungen an?
  • Welche Vollmachten oder Verfügungen bestehen bereits?
  • Welche Wünsche und Grenzen möchten Sie besprechen?
Kostenloses Muster

Vorsorgevollmacht
zum Selbstausfüllen

Eine Vorsorgevollmacht können Sie selbst schriftlich erteilen. Unser Muster hilft Ihnen dabei: Das PDF können Sie direkt am Computer oder Tablet ausfüllen, dann ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.

Allgemeines Muster, Stand Oktober 2026. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für Geschäfte mit Grundstücken verlangt das Grundbuchamt mindestens eine öffentlich beglaubigte Unterschrift.

  • Keine notarielle Form nötig. Eine Vorsorgevollmacht muss nicht notariell beurkundet werden. Jede und jeder kann sie privatschriftlich erteilen.
  • Im Ernstfall zählt das Original. Behörden, Banken oder Ärzte verlangen häufig die Vorlage des Originals. Gibt es nur ein unterschriebenes Original und liegt es etwa bei der Bank, kann sich die bevollmächtigte Person zum Beispiel gegenüber einem Arzt nicht mehr ausweisen.
  • Deshalb empfiehlt sich die Beurkundung. Der Notar kann der bevollmächtigten Person im Ernstfall beliebig viele Ausfertigungen erteilen. Sie tragen sein Siegel und ersetzen das Original.
Kostenlos lernen

Online-Kurs
zur Vorsorge

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung verständlich erklärt – mit Entscheidungshilfe und Checkliste für Ihre Vorsorge-Mappe.

Allgemeine Information. Die Kurse ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

  • Kurze Vorträge. Jede Lektion dauert etwa eineinhalb Minuten – zum Anhören und Nachlesen.
  • Selbst ausprobieren. Rechner, Übungen und Kontrollfragen direkt nach den Vorträgen.
  • Kostenlos und ohne Anmeldung. Am Ende ein Wissenstest mit Zertifikat.
04 / Häufige Fragen

Vorher
gut zu wissen

Ersetzt eine Patientenverfügung die Vollmacht?

Nein. Die Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Behandlungswünsche und Vertretungsbefugnisse.

Kann eine Vorsorgeregelung registriert werden?

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. Die Registrierung ersetzt nicht die Erstellung der Dokumente.

Dr. Nicolas Rohde, Rechtsanwalt und Notar in Bensheim
05 / Der nächste Schritt

Ihr Vorhaben
Das erste Gespräch

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Welche Angaben benötigt werden und wie es weitergeht, klären Sie mit der Kanzlei.

Berliner Ring 101 · 2. OG · 64625 Bensheim
Route in Google Maps planen ↗

Weiterlesen: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung · Notar oder Rechtsanwalt? · Alle Themen

Quelle: Bundesnotarkammer – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Patientenverfügung im Überblick.

Redaktioneller Stand: 10. September 2026. Allgemeine Informationen; keine Beratung im Einzelfall.

Ihr nächster Schritt / Termin buchen

Vorsorge und Vollmachten – Besprechung

Buchen Sie eine 30-minütige Onlinebesprechung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Das Thema ist im Kalender bereits ausgewählt. Für Beurkundungen und Termine vor Ort stimmen Sie sich bitte direkt mit der Kanzlei ab.

Mit dem Laden wird eine Verbindung zu Microsoft Bookings hergestellt. Dabei werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an Microsoft übermittelt.

Buchung in einem neuen Fenster öffnen ↗

Bitte geben Sie nur eine kurze allgemeine Beschreibung Ihres Anliegens an. Vertrauliche Unterlagen stimmen Sie direkt mit der Kanzlei ab. Etwaige Kosten werden mit der Kanzlei geklärt.