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Testament und Erbvertrag / Bensheim

Testament und Erbvertrag
beim Notar in Bensheim

Wer soll später was erhalten? Und welche Vereinbarungen bestehen bereits? Im Gespräch werden Ihre Wünsche und Ihre familiäre Situation zum Ausgangspunkt einer Nachfolgeregelung.

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Symbolmotiv zum Thema Nachlass und Immobilie
Die eigene Nachfolge regeln
Verstehen. Vorbereiten. Besprechen.Das Thema kennenlernen ↓
01 / Orientierung

Den eigenen Willen
in Worte fassen

Vier Blickwinkel geben eine erste Orientierung. Die konkrete Gestaltung richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.

Wünsche

Das Anliegen klären

Wer soll bedacht werden? Welche familiären, finanziellen, steuerlichen und persönlichen Umstände spielen eine Rolle? Am Anfang stehen Ihre Vorstellungen für die Nachfolge.

Gestaltung

Den eigenen Willen gestalten

Mit einer Verfügung von Todes wegen lässt sich bestimmen, wer Erbe werden soll. Auch Vermächtnisse oder eine Testamentsvollstreckung können eine Rolle spielen. Dabei sind gesetzliche Grenzen, insbesondere mögliche Pflichtteilsansprüche, zu berücksichtigen.

Bindungen

Bindung bewusst entscheiden

Ein Erbvertrag wird notariell beurkundet und kann auch zwischen nicht verheirateten Personen geschlossen werden. Vertragsmäßige Regelungen können bindend sein. Auch gemeinschaftliche Testamente können Bindungswirkungen entfalten. Bereits vorhandene Verfügungen gehören deshalb zur Vorbereitung des Gesprächs.

Vorbereitung

Das Gespräch vorbereiten

Halten Sie vorhandene Unterlagen und Ihre offenen Fragen bereit. Welche Angaben für Ihr Anliegen erforderlich sind, wird vor dem Termin mit der Kanzlei abgestimmt.

02 / Im Blick behalten

Ein letzter Wille
Mehr als eine Namensliste

Erben bestimmen

Die Erbeinsetzung regelt, wer in die Rechtsstellung der verstorbenen Person eintritt.

Einzelnes zuwenden

Mit einem Vermächtnis können bestimmte Vermögenswerte zugewendet werden.

Bindungen beachten

Bestehende Verfügungen können spätere Gestaltungsmöglichkeiten beeinflussen.

03 / Ihre Vorbereitung

Ihre Fragen
Ein guter Anfang

Diese Fragen helfen bei der Vorbereitung. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, stimmen Sie mit der Kanzlei ab.

  • Welche Personen sollen berücksichtigt werden?
  • Gibt es bereits Testamente, Erbverträge oder Schenkungen?
  • Welche Vermögenswerte und familiären Besonderheiten sind zu beachten?
Kostenlos lernen

Online-Kurse
zu Testament und Erbe

Wenn Sie sich vorab in Ruhe einlesen möchten: Unsere kostenlosen Online-Kurse – ohne Anmeldung – erklären die Grundlagen in kurzen Vorträgen mit Übungen.

Allgemeine Information. Die Kurse ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

  • Kurze Vorträge. Jede Lektion dauert etwa eineinhalb Minuten – zum Anhören und Nachlesen.
  • Selbst ausprobieren. Rechner, Übungen und Kontrollfragen direkt nach den Vorträgen.
  • Kostenlos und ohne Anmeldung. Am Ende ein Wissenstest mit Zertifikat.
Ratgeber

Mehr zum Thema
lesen

Ausführliche Beiträge mit Beispielen und Rechenwegen – sachlich erklärt, Stand Oktober 2026.

Einseitige Interessenvertretung, etwa im Streitfall, ist keine notarielle Aufgabe. Dafür gibt es die gesonderte anwaltliche Tätigkeit: Rechtsanwalt für Erbrecht. In einer Angelegenheit, in der Dr. Rohde als Notar tätig war, übernimmt er kein Anwaltsmandat – und umgekehrt.

04 / Häufige Fragen

Vorher
gut zu wissen

Muss jedes Testament notariell errichtet werden?

Nein. Es gibt auch das eigenhändige Testament. Dafür gelten Formanforderungen. Ein notarielles Testament bietet die Möglichkeit, die Gestaltung im Beurkundungsverfahren zu besprechen.

Kann ich meine Regelung später ändern?

Das hängt unter anderem von der Art der Verfügung und möglichen Bindungen ab. Vor einer Änderung sollten bestehende Urkunden geprüft werden.

Dr. Nicolas Rohde, Rechtsanwalt und Notar in Bensheim
05 / Der nächste Schritt

Ihr Vorhaben
Das erste Gespräch

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Welche Angaben benötigt werden und wie es weitergeht, klären Sie mit der Kanzlei.

Berliner Ring 101 · 2. OG · 64625 Bensheim
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Weiterlesen: Den ersten Notartermin vorbereiten · Notar oder Rechtsanwalt? · Alle Themen

Quelle: Bundesnotarkammer – Testament und Erbvertrag.

Redaktioneller Stand: 10. September 2026. Allgemeine Informationen; keine Beratung im Einzelfall.

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Bitte geben Sie nur eine kurze allgemeine Beschreibung Ihres Anliegens an. Vertrauliche Unterlagen stimmen Sie direkt mit der Kanzlei ab. Etwaige Kosten werden mit der Kanzlei geklärt.