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Individuell einstellen & Details
Notwendig: Speicherung Ihrer Auswahl für 180 Tage auf diesem Gerät; keine Übermittlung der Auswahl an einen externen Einwilligungsdienst.
Notarkosten
Nachvollziehbar erklärt
Sie möchten vorab wissen, welche Kosten auf Sie zukommen? Für eine Einordnung braucht das Notariat Angaben zu Ihrem Vorhaben. Hier erfahren Sie, welche Grundlagen dafür wichtig sind.
Termin vereinbaren ↗
Was die Berechnung
bestimmt
Vier Blickwinkel geben eine erste Orientierung. Die konkrete Gestaltung richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.
Das Anliegen klären
Welche notarielle Tätigkeit wird benötigt? Eine nachvollziehbare Kosteneinordnung beginnt mit dem konkreten Vorgang und den dazugehörigen Angaben.
Gesetzliche Gebühren
Die Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz. Für die Berechnung sind insbesondere der Geschäftswert und die Art der Tätigkeit maßgeblich. Ein pauschaler Betrag lässt sich deshalb ohne Angaben zum Vorgang nicht zuverlässig nennen.
Den Umfang berücksichtigen
Beratung und Entwurf im Zusammenhang mit einer Beurkundung sind grundsätzlich in der Beurkundungsgebühr enthalten. Weitere Tätigkeiten und Auslagen können hinzukommen. Eine einzelne Tabellengebühr ist daher nicht automatisch der Gesamtbetrag eines Vorgangs.
Das Gespräch vorbereiten
Halten Sie vorhandene Unterlagen und Ihre offenen Fragen bereit. Welche Angaben für Ihr Anliegen erforderlich sind, wird vor dem Termin mit der Kanzlei abgestimmt.
Eine Tabellengebühr
Noch kein Gesamtbetrag
Geschäftswert
Der maßgebliche Wert ist eine Grundlage der Gebührenberechnung.
Tätigkeit
Welche Gebühr entsteht, richtet sich nach der ausgeführten Tätigkeit.
Gesamtumfang
Weitere Tätigkeiten und Auslagen können den Gesamtbetrag beeinflussen.
Ihre Fragen
Ein guter Anfang
Diese Fragen helfen bei der Vorbereitung. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, stimmen Sie mit der Kanzlei ab.
- Um welches Rechtsgeschäft geht es?
- Welche Werte und Beteiligten sind betroffen?
- Welche Tätigkeiten wurden bereits beauftragt oder ausgeführt?
Notarkosten
beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks richten sich die Notarkosten nach dem Kaufpreis (§ 47 GNotKG) und der gesetzlichen Gebührentabelle B. Für einen Kaufpreis von 400.000 Euro fallen beim Notar an: Beurkundung des Kaufvertrags, Vollzug und Betreuung, dazu eine kleine Gebühr für die elektronischen Grundbuchdaten.
Ohne Finanzierung sind das rund 2.896 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Mit einer Grundschuld für die Bank kommen rund 900 Euro hinzu. Das Grundbuchamt berechnet zusätzlich eigene Gebühren. Die Kosten trägt in der Regel der Käufer.
Beispiel nach GNotKG, Stand Oktober 2026, zuzüglich Auslagen. Verbindlich ist die Kostenberechnung im Einzelfall.
- Beurkundung (2,0): 1.570,00 €
- Vollzug (0,5): 392,50 €
- Betreuung (0,5): 392,50 €
- Grundbuchdaten: 78,50 €
- Zusammen netto: 2.433,50 € · mit 19 % USt rund 2.896 €
Mehr zum Thema
lesen
Ausführliche Beiträge mit Beispielen und Rechenwegen – sachlich erklärt, Stand Oktober 2026.
Vorher
gut zu wissen
Sind die Gebühren frei verhandelbar?
Die notariellen Gebühren richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben; sie werden nicht wie ein frei kalkulierter Angebotspreis vereinbart.
Zeigt ein Gebührenrechner den Endbetrag?
Nicht unbedingt. Ein Rechner kann eine Orientierung für einzelne Gebühren geben. Der Gesamtumfang des konkreten Vorgangs muss zusätzlich berücksichtigt werden.

Ihr Vorhaben
Das erste Gespräch
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Welche Angaben benötigt werden und wie es weitergeht, klären Sie mit der Kanzlei.
Berliner Ring 101 · 2. OG · 64625 Bensheim
Route in Google Maps planen ↗
Weiterlesen: Den ersten Notartermin vorbereiten · Notar oder Rechtsanwalt? · Alle Themen
Quelle: Bundesnotarkammer – Notarkosten.
Redaktioneller Stand: 10. September 2026. Allgemeine Informationen; keine Beratung im Einzelfall.
Ihr nächster Schritt
Das passende Gespräch buchen
Wählen Sie Ihr Anliegen und einen freien Termin für eine 30-minütige Onlinebesprechung. Für Beurkundungen und Termine vor Ort kontaktieren Sie bitte die Kanzlei.
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Notar · Rechtsanwalt · Fachanwalt