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Geerbte Immobilie: Wann das notarielle Testament als Nachweis genügt
Kurz & verständlich
Für die Änderung des Grundbuchs nach einem Erbfall ist nicht immer ein Erbschein nötig. Ein notarielles Testament zusammen mit den gerichtlichen Eröffnungsunterlagen kann genügen. Enthält es Bedingungen, können weitere Nachweise nötig sein. Bleiben Zweifel daran, wer geerbt hat, darf das Grundbuchamt zusätzliche Nachweise wie einen Erbschein verlangen.

Nach einem Erbfall muss häufig auch das Grundbuch berichtigt werden. Ein Erbschein ist dafür nicht immer erforderlich. Eine aktuelle Entscheidung erläutert, welche Rolle eine Pflichtteilsstrafklausel im Testament spielt.
Was hinter der Klausel steckt
Ehegatten setzen sich häufig zunächst gegenseitig als Erben und ihre Kinder als Erben nach dem Tod des länger lebenden Elternteils ein. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann vorsehen, dass ein Kind, das nach dem ersten Todesfall seinen Pflichtteil verlangt, auch nach dem zweiten Todesfall nur den Pflichtteil erhält. Für den späteren Erbnachweis ist dann entscheidend, ob die Klausel ausgelöst wurde. Maßgeblich bleibt ihr konkreter Wortlaut.
Was das OLG Schleswig entschieden hat
Das Oberlandesgericht Schleswig befasste sich am 13. März 2026 mit einem solchen Fall (2x W 65/25). Die Kinder hatten vor dem Notar erklärt, nach dem Tod des Vaters keinen Pflichtteil geltend gemacht zu haben. Das Gericht beanstandete, dass das Grundbuchamt dennoch mit der gegebenen Begründung einen Erbschein verlangte. Erklärungen in der grundbuchrechtlich vorgeschriebenen Form können für den Nachweis ausreichen. Das Grundbuchamt muss sämtliche Umstände würdigen; bleiben konkrete Zweifel, darf es weiterhin einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis verlangen.
Welche Unterlagen grundsätzlich zählen
§ 35 GBO sieht vor, dass bei einer in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen Verfügung von Todes wegen die Verfügung und die Niederschrift über ihre Eröffnung anstelle eines Erbscheins vorgelegt werden können. Ein notarielles Testament kann daher den Nachweis erleichtern. Ob die Unterlagen im konkreten Fall ausreichen, hängt jedoch von ihrem Inhalt und den offenen Fragen zur Erbfolge ab. Die Entscheidung ist keine allgemeine Befreiung vom Erbschein.
So bereiten Sie die Prüfung vor
Stellen Sie Testament oder Erbvertrag, Eröffnungsunterlagen des Nachlassgerichts und die Angaben zur Immobilie zusammen. Bei einer Pflichtteilsstrafklausel sollten auch frühere Forderungen, Vereinbarungen oder Korrespondenz zu Pflichtteilen angesprochen werden. So lässt sich prüfen, ob ergänzende Erklärungen genügen oder weitere Nachweise benötigt werden.
Quellen und Einordnung
- DNotI-Report 7/2026, S. 107–108; OLG Schleswig, 13.03.2026 – 2x W 65/25
- Entscheidungsnachweis beim DNotI
- § 35 GBO: Erbfolgenachweis
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
Prüfhinweis für Nico
Bitte Reichweite der Entscheidung und Darstellung der Pflichtteilsstrafklausel prüfen. Keine Zusage, dass ein Erbschein im Einzelfall entbehrlich ist.
Notar · Rechtsanwalt · Fachanwalt