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Immobilienkauf: Was beim Notar passiert
Kurz & verständlich
Beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks ist grundsätzlich ein notarieller Vertrag nötig. Der Notar erklärt die rechtlichen Folgen und betreut beide Seiten unparteiisch. Nach der Unterschrift folgen weitere Schritte: Kaufpreiszahlung, Übergabe und Eintragung als Eigentümer sind nicht dasselbe. Entscheidend sind Ihr Vertrag und die Mitteilungen des Notars.

Wer ein Grundstück oder eine Wohnung kauft, benötigt grundsätzlich einen notariell beurkundeten Vertrag. Das ergibt sich aus § 311b Absatz 1 BGB.
Vorbereitung und Vertragsentwurf
Am Anfang stehen die Angaben zur Immobilie, zu den Beteiligten und zu den vereinbarten Bedingungen. Ein Entwurf dient dazu, die Regelungen vor dem Termin zu lesen und offene Fragen zu sammeln.
Die Beurkundung
Der Notar liest den Vertrag vor und erläutert dessen rechtliche Bedeutung. Fragen und Änderungswünsche können besprochen werden. Seine Aufgabe ist die unparteiische Betreuung beider Seiten.
Nach dem Termin
Mit der Unterschrift ist der Eigentumswechsel noch nicht abgeschlossen. Es folgen weitere Schritte zur Abwicklung. Kaufpreiszahlung, Übergabe und Eigentumsumschreibung sind dabei zu unterscheiden. Maßgeblich sind die konkreten Vertragsregelungen und die Mitteilungen des Notars.
Vertiefende Informationen: Immobilienkauf bei notar.de, Informationsportal der Bundesnotarkammer.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Notar · Rechtsanwalt · Fachanwalt