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Bauträgervertrag
beim Notar in Bensheim
Sie kaufen eine Immobilie, die erst noch gebaut wird. Was genau entstehen soll, wann Leistungen fällig werden und welche Unterlagen dazugehören, sollte vor der Unterschrift verständlich sein.
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Die Immobilie
Und ihre Herstellung
Eigentum erwerben
Der Bauträger verpflichtet sich zur Übertragung des Grundstückseigentums oder zur Bestellung beziehungsweise Übertragung eines Erbbaurechts.
Ein Vorhaben umsetzen
Hinzu kommt die Errichtung oder der Umbau eines Hauses oder vergleichbaren Bauwerks. Der Vertrag verbindet damit unterschiedliche rechtliche Elemente.
Zusammen betrachten
Was gebaut wird, wann Zahlungen vorgesehen sind und welche Sicherungen bestehen, muss im Zusammenhang gelesen werden.
Aus Plänen werden
Vereinbarungen
Diese Punkte helfen bei der Vorbereitung. Entscheidend bleiben das konkrete Bauvorhaben und der vollständige Vertrag.
Was wird tatsächlich geschuldet?
Grundrisse, Ausstattung und Baubeschreibung sollten gemeinsam betrachtet werden. Halten Sie offene Fragen und besprochene Sonderwünsche fest, damit deren vertragliche Behandlung geklärt werden kann.
Ansichten und Prospekte ersetzen das Lesen der Vertragsunterlagen nicht.
Wann ist eine Rate fällig?
Zahlungen unterliegen besonderen Schutzvorgaben. Beim Sicherungsmodell nach § 3 MaBV müssen zunächst rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein; Teilzahlungen orientieren sich außerdem am Bauablauf. Eine Rechnung allein beantwortet daher nicht alle Fragen zur Fälligkeit.
Vertrag, Sicherungen und erreichter Bautenstand gehören zusammen.
Zeit zum Verstehen
Bei den gesetzlich erfassten Verbraucher-Grundstücksverträgen soll der beabsichtigte Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung durch den beurkundenden Notar oder einen mit ihm zur Berufsausübung verbundenen Notar bereitgestellt werden. Nutzen Sie diese Zeit für Ihre Fragen.
Der Notar erläutert die rechtliche Tragweite und betreut alle Beteiligten unparteiisch.
Mehr als ein Schlüsseltermin
Die Abnahme ist ein rechtlich bedeutsamer Schritt. Bekannte Mängel und mögliche Vorbehalte sollten sorgfältig behandelt werden. Technische Unterstützung durch eine geeignete sachverständige Person kann hilfreich sein.
Abnahme, Besitzübergabe und Eigentumsumschreibung sind zu unterscheiden.
Diese Unterlagen
helfen weiter
Stimmen Sie mit der Kanzlei ab, welche Angaben für Ihren Vorgang benötigt werden und wie vertrauliche Unterlagen sicher übermittelt werden können.
- Vertragsunterlagen
Vorhandener Entwurf, Anlagen und bereits getroffene Vereinbarungen.
- Das Bauvorhaben
Baubeschreibung, Pläne und bei Wohnungseigentum vorhandene Teilungsunterlagen.
- Zeit und Finanzierung
Vorgesehene Termine, Zahlungsplan und Fragen zur Finanzierung.
- Ihre Fragen
Etwa zu Sonderwünschen, Fertigstellung, Sicherungen oder Abnahme.
Mehr zum Thema
lesen
Ausführliche Beiträge mit Beispielen und Rechenwegen – sachlich erklärt, Stand Oktober 2026.
Einseitige Interessenvertretung, etwa im Streitfall, ist keine notarielle Aufgabe. Dafür gibt es die gesonderte anwaltliche Tätigkeit: Rechtsanwalt für Immobilienrecht. In einer Angelegenheit, in der Dr. Rohde als Notar tätig war, übernimmt er kein Anwaltsmandat – und umgekehrt.
Gut zu wissen
Geht es ausschließlich um Neubauten?
Nein. Auch ein Umbau kann unter den gesetzlichen Begriff des Bauträgervertrags fallen. Entscheidend sind die vereinbarten Leistungen und die Verbindung mit dem Grundstücks- oder Erbbaurechtserwerb.
Prüft der Notar die Qualität der Bauausführung?
Die notarielle Tätigkeit betrifft die rechtliche Gestaltung und Beurkundung. Sie ersetzt keine technische Prüfung der Planung oder Bauausführung und keine wirtschaftliche Bewertung des Vorhabens.
Notarielle Begleitung oder anwaltliche Beratung?
Im Beurkundungsverfahren betreut der Notar alle Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Bei einer einseitigen Interessenvertretung, etwa im Streit über Mängel oder Verzögerungen, handelt es sich um eine anwaltliche Aufgabe. Ob die Kanzlei tätig werden kann, ist unter Berücksichtigung einer möglichen Vorbefassung und etwaiger Interessenkonflikte gesondert zu klären.
Sind alle Zahlungspläne gleich?
Nein. Die konkrete Gestaltung und das eingesetzte Sicherungsmodell sind zu prüfen. Aus dieser allgemeinen Übersicht lässt sich keine Fälligkeit einer bestimmten Rate ableiten.

Ihr Vorhaben
Ihre offenen Fragen
Sie möchten einen Bauträgervertrag vorbereiten oder haben Fragen zum Ablauf? Schildern Sie der Kanzlei kurz Ihr Anliegen.
Dr. Nicolas Rohde · Notar und Rechtsanwalt
Berliner Ring 101 · 2. OG · 64625 Bensheim
Weitere Themen: Immobilienkauf · Notarkosten · Notar oder Rechtsanwalt?
Rechtliche Grundlagen: § 650u BGB · § 3 MaBV · § 17 BeurkG · § 640 BGB · § 14 BNotO.
Redaktioneller Stand: 11. September 2026. Allgemeine Informationen; keine Beratung im Einzelfall.
Ihr nächster Schritt / Termin buchen
Bauträgervertrag – Besprechung
Buchen Sie eine 30-minütige Onlinebesprechung zu den Erwerb einer Immobilie vom Bauträger. Das Thema ist im Kalender bereits ausgewählt. Für Beurkundungen und Termine vor Ort stimmen Sie sich bitte direkt mit der Kanzlei ab.
Mit dem Laden wird eine Verbindung zu Microsoft Bookings hergestellt. Dabei werden technische Daten wie Ihre IP-Adresse an Microsoft übermittelt.
Bitte geben Sie nur eine kurze allgemeine Beschreibung Ihres Anliegens an. Vertrauliche Unterlagen stimmen Sie direkt mit der Kanzlei ab. Etwaige Kosten werden mit der Kanzlei geklärt.
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