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Immobilienverkauf in der Familie: Was bei zinslosen Raten jetzt wichtig ist

Recherche: 10. September 2026

Kurz & verständlich

Wird eine Immobilie in der Familie gegen zinslose Raten verkauft, entstehen daraus nicht automatisch steuerpflichtige Zinseinnahmen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Raten vollständig den Kaufpreis bezahlen und die Vereinbarung steuerlich anerkannt wird. Das macht den Verkauf nicht insgesamt steuerfrei. Vertrag, Absicherung und mögliche andere Steuern sollten gemeinsam geprüft werden.

Schlüssel und sechs Steine als Symbol für Kaufpreisraten

Eltern verkaufen eine Immobilie an ihr Kind, das den Kaufpreis nach und nach bezahlt. Führt der Verzicht auf Zinsen automatisch zu steuerpflichtigen Zinseinnahmen? Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung dazu geändert.

Die neue Entscheidung

Im Urteil vom 24. März 2026 (VIII R 30/24) ging es um einen Immobilienverkauf im Privatvermögen von Eltern an ihre Tochter. Der Kaufpreis sollte in Raten und ohne Stundungszinsen gezahlt werden. Der Bundesfinanzhof entschied: Wenn die vereinbarte unentgeltliche Stundung steuerlich anzuerkennen ist und die Raten vollständig den Kaufpreis tilgen, entstehen daraus grundsätzlich keine steuerpflichtigen Zinseinnahmen. Eine automatische Aufteilung in einen Tilgungsanteil und einen nur rechnerischen Zinsanteil ist dann nicht gerechtfertigt.

Warum der Vertrag genau gelesen werden muss

Es kommt darauf an, was die Beteiligten tatsächlich vereinbaren und welchem Zweck die Zahlungen dienen. Im entschiedenen Fall spielte eine Rolle, dass die Tochter finanziell nur eingeschränkt leistungsfähig war. Die zinslose Ratenzahlung ermöglichte ihr den Erwerb. Der BFH lässt ausdrücklich offen, ob anders gelagerte Vereinbarungen im Einzelfall steuerlich nicht anzuerkennen sind. Die Entscheidung ist deshalb keine pauschale Steuerbefreiung für Familiengeschäfte.

Kaufpreisstundung und Darlehen unterscheiden

Der DNotI-Report vom Juni 2026 hebt die praktische Bedeutung des Urteils hervor und warnt vor einer zu weitgehenden Übertragung auf andere Gestaltungen. Insbesondere sollten Kaufpreisstundungen nicht ohne Prüfung mit eigenständigen zinslosen Darlehen gleichgesetzt werden. Auch Aussagen zur Schenkungsteuer oder zu Zahlungen an Geschwister lassen sich nicht pauschal auf jeden Fall übertragen. Die steuerliche Gesamtprüfung bleibt erforderlich.

Was vor der Beurkundung geklärt werden sollte

Notieren Sie den vorgesehenen Kaufpreis, die Höhe und Fälligkeit der Raten, den gewünschten Umgang mit Zinsen und die Gründe für diese Gestaltung. Besprechen Sie außerdem, wie die noch offene Forderung gesichert werden soll und was bei ausbleibenden Zahlungen geschieht. Vertragsgestaltung und steuerliche Beratung sollten aufeinander abgestimmt werden. Ein verständlich formulierter Zahlungsplan schafft eine bessere Grundlage für diese Prüfung.

Den Ablauf eines Verkaufs Schritt für Schritt erklärt der kostenlose Kurs Immobilie verkaufen.

Quellen und Einordnung

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.

Prüfhinweis für Nico

Bitte einkommen- und schenkungsteuerliche Abgrenzungen prüfen und vor Veröffentlichung den aktuellen Stand der Verwaltungsanwendung abgleichen. Keine allgemeine Aussage, Familienübertragungen seien steuerfrei.

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