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Hessengeld-Rechner

Stand: November 2026

Kurz & verständlich

Wer zum ersten Mal eine Wohnimmobilie in Hessen kauft und selbst einzieht, kann Hessengeld bekommen: 10.000 Euro je Käufer, höchstens für zwei, und 5.000 Euro je Kind, höchstens aber die gezahlte Grunderwerbsteuer. Der Rechner zeigt, wie viel Ihnen voraussichtlich zusteht und wie hoch die Jahresraten sind.

Wie viel Hessengeld bekommen Sie? Geben Sie Kaufpreis, Käufer und Kinder ein. Der Rechner prüft die wichtigsten Voraussetzungen und zeigt den Zuschuss, die Grenze durch die Grunderwerbsteuer und die zehn Jahresraten.

Ihr Kauf

Ohne mitverkaufte Einrichtung. Daraus ergibt sich die Grunderwerbsteuer von 6 Prozent.
Maßgeblich ist der Tag des Notartermins: Das Kind muss dann geboren und noch nicht 18 sein.

Voraussetzungen

Ergebnis

Grunderwerbsteuer (6 %)
–
Förderung für Käufer
–
Förderung für Kinder
–
Höchstens (Grunderwerbsteuer-Grenze)
–
Voraussichtliches Hessengeld–

Vereinfachte Berechnung nach der Förderrichtlinie Hessengeld vom 26. August 2024 und den Antworten des Hessischen Ministeriums der Finanzen (Stand November 2026). Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; die WIBank bewilligt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Rechner rechnet nur in Ihrem Browser und speichert keine Daten. Das Ergebnis ersetzt keinen Bescheid und keine Beratung.

Was ist das Hessengeld?

Das Hessengeld ist ein Zuschuss des Landes Hessen für Menschen, die zum ersten Mal eine Wohnimmobilie kaufen und selbst darin wohnen. Es soll die Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise ausgleichen. Bewilligt wird es von der WIBank, der Förderbank des Landes. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; gefördert wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Wie viel es gibt

  • 10.000 Euro je Käufer, der im Kaufvertrag steht und die Voraussetzungen erfüllt, höchstens für zwei Käufer.
  • 5.000 Euro je Kind, das am Tag des Notartermins geboren und noch nicht 18 ist und mit Hauptwohnsitz einzieht. Dazu zählen auch Adoptiv- und Pflegekinder, die zu diesem Zeitpunkt im Haushalt leben.
  • Höchstens die Grunderwerbsteuer, die für den Kauf festgesetzt und bezahlt wurde. Erfüllt nur ein Teil der Käufer die Voraussetzungen, zählt nur die Steuer für deren Anteil. Wird ein Teil der Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt, wird nach der selbst bewohnten Fläche gekürzt.

Beispiel (aus den Antworten des Finanzministeriums): Ein Paar mit zwei Kindern kauft eine Immobilie für 400.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer beträgt 6 Prozent, also 24.000 Euro. Rechnerisch stünden dem Paar 30.000 Euro zu (2 × 10.000 + 2 × 5.000 Euro). Da das Hessengeld auf die Grunderwerbsteuer begrenzt ist, erhält die Familie 24.000 Euro.

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Die Immobilie liegt in Hessen: Haus, Wohnung oder ein Grundstück, auf dem Sie selbst bauen.
  • Der Kaufvertrag wurde am 1. März 2024 oder später beurkundet. Ein Zuschlag in der Zwangsversteigerung steht dem gleich.
  • Sie waren noch nie Eigentümer einer Wohnimmobilie oder eines Grundstücks, auch nicht durch Erbschaft oder Schenkung.
  • Sie ziehen selbst ein und melden dort Ihren Hauptwohnsitz an. Der Einzug muss innerhalb von drei Jahren nach dem Antrag nachgewiesen werden.
  • Der Kauf ist grunderwerbsteuerpflichtig und die Steuer ist vollständig bezahlt. Ein Kauf von den Eltern oder vom Ehepartner ist in der Regel steuerfrei und deshalb nicht förderfähig.
  • Eine Einkommens- oder Kaufpreisgrenze gibt es nicht. Unverheiratete Paare werden wie Ehepaare behandelt.

Antrag und Auszahlung

Der Antrag wird erst nach dem Kauf und nach Zahlung der Grunderwerbsteuer gestellt, ausschließlich online im Kundenportal der WIBank. Je Kauf gibt es nur einen Antrag; ihn stellt einer der Käufer, die anderen bevollmächtigen ihn. Ausgezahlt wird das Hessengeld in zehn gleichen Jahresraten. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Warum der Notartermin wichtig ist

Für das Hessengeld kommt es auf die Verhältnisse am Tag der Beurkundung an: Wer steht als Käufer im Vertrag, wie sind die Anteile verteilt, welche Kinder leben bereits im Haushalt? Das sollte vor dem Notartermin bedacht werden. Der Notar zeigt den Kauf dem Finanzamt an; die Grunderwerbsteuer setzt das Finanzamt fest. Welche Nebenkosten beim Kauf insgesamt anfallen, zeigt der Beitrag Kaufnebenkosten in Hessen.

Ihr Anliegen besprechen

Sie planen den Kauf einer Immobilie in Hessen? Welche Unterlagen benötigt werden und wie es weitergeht, klären Sie mit der Kanzlei. Unverbindliches Vorgespräch buchen ↗ · kanzlei@drrohde.de · 06251 9747932

Quellen

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.