Ihre Privatsphäre. Ihre Wahl.
Wir speichern Ihre Datenschutzauswahl auf diesem Gerät. Den optionalen Buchungskalender von Microsoft laden wir erst mit Ihrer Einwilligung. Dabei erhält Microsoft insbesondere Ihre IP-Adresse und Browserdaten und kann Cookies oder ähnliche Speichertechniken verwenden.
Mit „Alles akzeptieren“ erlauben Sie Microsoft Bookings auf dieser Website. Die Kalender erscheinen dann auch auf weiteren Seiten automatisch. Ohne Freigabe können Sie uns weiterhin per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Individuell einstellen & Details
Notwendig: Speicherung Ihrer Auswahl für 180 Tage auf diesem Gerät; keine Übermittlung der Auswahl an einen externen Einwilligungsdienst.
Notarkosten beim Haus- und Grundstückskauf berechnen
Beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks fallen neben dem Kaufpreis Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten an, oft auch eine Maklerprovision. Notar- und Grundbuchgebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich vor allem nach dem Kaufpreis. Mit dem Rechner schätzen Sie die Kosten für Ihren Kauf und sehen für jeden Posten den Rechenweg.
Ungefähre Schätzung für einen Standard-Kaufvertrag, Beträge gerundet. Notar- und Grundbuchgebühren sind gesetzlich festgelegt; die Rechengrundlage steht bei jedem Posten. Verbindlich ist die Kostenberechnung im Einzelfall (§ 19 GNotKG). Nicht enthalten sind Auslagen (zum Beispiel Grundbuchabrufe und Porto), Genehmigungen, Anfragen zu Vorkaufsrechten, eine Verwalterzustimmung, Treuhandaufträge der Bank, die Löschung von Rechten des Verkäufers und mitverkauftes Inventar.
Ungefähre Schätzung, Beträge gerundet. Notargebühren sind gesetzlich festgelegt; die Rechengrundlage steht bei jedem Posten. Nicht enthalten sind Auslagen (zum Beispiel Porto und Abschriften). Verbindlich ist die Kostenberechnung im Einzelfall (§ 19 GNotKG).
Ungefähre Schätzung, Beträge gerundet. Notargebühren sind gesetzlich festgelegt; die Rechengrundlage steht bei jedem Posten. Nicht enthalten sind Auslagen (zum Beispiel Porto und Abschriften). Verbindlich ist die Kostenberechnung im Einzelfall (§ 19 GNotKG).
Ungefähre Schätzung, Beträge gerundet. Notargebühren sind gesetzlich festgelegt; die Rechengrundlage steht bei jedem Posten. Nicht enthalten sind Auslagen (zum Beispiel Porto und Abschriften). Verbindlich ist die Kostenberechnung im Einzelfall (§ 19 GNotKG).
Wie entstehen die Notarkosten beim Kauf?
Die Gebühren des Notars stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Ausgangspunkt ist der Geschäftswert, beim Kauf in der Regel der Kaufpreis. Für diesen Wert nennt die Tabelle B des Gesetzes eine Grundgebühr. Je nach Tätigkeit wird sie mit einem festen Satz multipliziert.
Beim üblichen Kaufvertrag fallen vier Gebühren an:
| Tätigkeit | Satz | Was dahintersteht |
|---|---|---|
| Beurkundung | 2,0 | Entwurf, Belehrung und Beurkundung des Vertrags |
| Vollzug | 0,5 | Einholen von Genehmigungen, Unterlagen und Löschungsunterlagen |
| Betreuung | 0,5 | Fälligkeitsmitteilung an den Käufer, Überwachung der Eigentumsumschreibung |
| Elektronische Daten | 0,1, höchstens 125 € | strukturierte Daten für das Grundbuchamt |
Finanziert der Käufer mit einem Bankdarlehen, beurkundet der Notar meist zusätzlich eine Grundschuld. Dafür fällt eine 1,0-Gebühr aus dem Grundschuldbetrag an, dazu Gebühren für die elektronischen Daten. Auf alle Notargebühren kommt die Umsatzsteuer.
Weil die Gebühren gesetzlich festgelegt sind, kann über ihre Höhe keine abweichende Vereinbarung getroffen werden (§ 125 GNotKG). Für denselben Vertrag fallen bei jedem Notar in Deutschland dieselben Gebühren an.
Haus, Wohnung oder Grundstück: Gibt es einen Unterschied?
Für die Notar- und Grundbuchgebühren nicht. Ob Sie ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück kaufen: Maßgeblich ist der Kaufpreis. Unterschiede entstehen durch den Vertragsinhalt, etwa wenn Genehmigungen eingeholt werden müssen, eine Verwalterzustimmung nötig ist oder ein Neubau vom Bauträger gekauft wird (siehe Bauträgervertrag).
Wer zahlt den Notar beim Hauskauf?
Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags und der Eintragung ins Grundbuch (§ 448 Abs. 2 BGB). In den meisten Kaufverträgen wird das so übernommen. Die Grunderwerbsteuer übernimmt ebenfalls in der Regel der Käufer.
Gegenüber dem Notar und dem Finanzamt haften allerdings grundsätzlich beide Vertragsparteien. Zahlt der Käufer nicht, kann auch der Verkäufer in Anspruch genommen werden. Untereinander gilt dann die Vereinbarung im Vertrag.
Welche Kosten hat der Verkäufer?
Der Verkäufer trägt in der Regel die Kosten, die nötig sind, damit der Käufer das Haus lastenfrei erhält. Das betrifft vor allem die Löschung von Grundschulden, die noch für die Bank des Verkäufers eingetragen sind. Notar- und Grundbuchgebühren richten sich dabei nach dem eingetragenen Betrag der Grundschuld. Ein Beispiel mit Zahlen finden Sie im Ratgeber Grundschuld löschen: Bei einer Grundschuld über 150.000 Euro sind es dort zusammen 224,60 Euro.
Hinzu kommen je nach Fall der Anteil an einer Maklerprovision, eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Darlehen vorzeitig abgelöst wird, und unter Umständen Steuern auf einen Veräußerungsgewinn. Was vom Kaufpreis voraussichtlich übrig bleibt, berechnen Sie im kostenlosen Kurs Immobilie verkaufen.
Beispiel: ein Baugrundstück ohne Finanzierung
Frau Albrecht (fiktiv) kauft in Hessen ein Baugrundstück für 180.000 Euro und zahlt den Kaufpreis aus eigenen Mitteln. Eine Grundschuld wird nicht bestellt, ein Makler ist nicht beteiligt. Die Grundgebühr nach Tabelle B beträgt bei 180.000 Euro 408 Euro.
| Posten | Rechenweg | Betrag |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 6 % von 180.000 € | 10.800,00 € |
| Notar: Beurkundung | 2,0 × 408 € | 816,00 € |
| Notar: Vollzug | 0,5 × 408 € | 204,00 € |
| Notar: Betreuung | 0,5 × 408 € | 204,00 € |
| Notar: elektronische Daten | 0,1 × 408 € | 40,80 € |
| Umsatzsteuer 19 % | auf 1.264,80 € | 240,31 € |
| Grundbuch: Vormerkung | 0,5 × 408 € | 204,00 € |
| Grundbuch: Eigentümereintragung | 1,0 × 408 € | 408,00 € |
| Grundbuch: Löschung der Vormerkung | Festgebühr | 25,00 € |
| Kaufnebenkosten gesamt | 12.942,11 € |
Notar und Grundbuch machen hier zusammen 2.142,11 Euro aus, zuzüglich Auslagen. Den größten Posten bildet die Grunderwerbsteuer. Ein Beispiel mit Finanzierung über 400.000 Euro finden Sie im Ratgeber Kaufnebenkosten in Hessen.
Warum der Rechner eine Schätzung bleibt
Der Rechner bildet einen üblichen Kaufvertrag ab. Im Einzelfall können weitere Gebühren oder Auslagen anfallen, zum Beispiel für Genehmigungen, für Anfragen zum gemeindlichen Vorkaufsrecht, für eine Verwalterzustimmung bei Eigentumswohnungen, für Treuhandaufträge der finanzierenden Bank oder für Grundbuchabrufe und Porto. Wird Inventar wie eine Einbauküche mitverkauft, kann das die Grunderwerbsteuer beeinflussen.
Verbindlich ist allein die Kostenberechnung des Notars nach dem konkreten Vertrag (§ 19 GNotKG). Die Prozentangabe im Rechner ist nur ein Ergebnis zur Orientierung, keine Rechengrundlage.
Das Wichtigste in Kürze
- Notar- und Grundbuchgebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich vor allem nach dem Kaufpreis.
- Für Haus, Wohnung und Grundstück wird gleich gerechnet.
- Nach dem Gesetz trägt der Käufer die Kosten von Vertrag und Grundbucheintragung, wenn nichts anderes vereinbart ist.
- Der Verkäufer trägt in der Regel die Kosten der Lastenfreistellung, etwa die Löschung seiner Grundschulden.
- Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte Posten; der Satz hängt vom Bundesland ab.
- Verbindlich ist die Kostenberechnung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Kann man die Notarkosten verhandeln? Nein. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, und eine abweichende Vereinbarung wäre unwirksam (§ 125 GNotKG). Bei demselben Vertrag fallen bei jedem Notar dieselben Gebühren an.
Gehört die Maklerprovision zu den Notarkosten? Nein. Die Maklerprovision schuldet, wer den Maklervertrag geschlossen hat. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten für Verbraucher besondere Regeln zur Teilung der Provision (§§ 656c, 656d BGB).
Fallen beim Kauf eines unbebauten Grundstücks geringere Notarkosten an? Nur, wenn der Kaufpreis niedriger ist. Die Gebühren hängen vom Wert ab, nicht von der Art der Immobilie.
Wann werden Grunderwerbsteuer und Notarkosten fällig? Der Notar meldet den Kauf dem Finanzamt, das anschließend den Steuerbescheid schickt. Die Notarkosten werden nach der Beurkundung berechnet. Erst wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist, kann der Käufer als Eigentümer eingetragen werden. Mehr dazu im Ratgeber Grundbucheintrag nach dem Notartermin.
Ihr Anliegen besprechen
Sie planen einen Kauf oder Verkauf und möchten wissen, welche Unterlagen benötigt werden und wie es weitergeht? Schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Termin zu diesem Thema anfragen · kanzlei@drrohde.de · 06251 9747932
Quellen
- GNotKG, Anlage 1 (Kostenverzeichnis): KV 21100, 21200, 22110, 22114, 22115, 22200, 25101, 22124, 32014; Grundbuch KV 14110, 14121, 14150, 14152
- GNotKG, Anlage 2 (Tabelle B), BGBl. 2025 I Nr. 109
- § 19 GNotKG (Kostenberechnung), § 125 GNotKG (Verbot der Gebührenvereinbarung)
- § 448 BGB
- §§ 656c, 656d BGB
- GrEStG §§ 3, 11, 13
- Grunderwerbsteuersätze der Länder: Übersicht Finanzverwaltung Brandenburg (, Bremen 5,5 % seit 1.7.2025 (Transparenzportal Bremen); geprüft 20.10.2026
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
Notar · Rechtsanwalt · Fachanwalt