Ihre Privatsphäre. Ihre Wahl.
Wir speichern Ihre Datenschutzauswahl auf diesem Gerät. Den optionalen Buchungskalender von Microsoft laden wir erst mit Ihrer Einwilligung. Dabei erhält Microsoft insbesondere Ihre IP-Adresse und Browserdaten und kann Cookies oder ähnliche Speichertechniken verwenden.
Mit „Alles akzeptieren“ erlauben Sie Microsoft Bookings auf dieser Website. Die Kalender erscheinen dann auch auf weiteren Seiten automatisch. Ohne Freigabe können Sie uns weiterhin per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Individuell einstellen & Details
Notwendig: Speicherung Ihrer Auswahl für 180 Tage auf diesem Gerät; keine Übermittlung der Auswahl an einen externen Einwilligungsdienst.
Unterschrift beglaubigen lassen: wann, wo und was es kostet

Eine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass eine bestimmte Person ein Schriftstück eigenhändig unterschrieben hat – über den Inhalt sagt sie nichts aus. Sie ist vor allem für Grundbuch, Handelsregister und Vollmachten vorgeschrieben. Beim Notar kostet sie in der Regel zwischen 20 und 70 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer; in Hessen können für manche Fälle auch Ortsgericht oder Betreuungsbehörde beglaubigen.
Beglaubigung oder Beurkundung: Was ist der Unterschied?
Bei der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB) bestätigt der Notar nur die Echtheit der Unterschrift und die Identität der Person. Den Text prüft er lediglich darauf, ob er seine Mitwirkung versagen müsste, zum Beispiel weil etwas erkennbar unerlaubt ist (§ 40 Abs. 2 BeurkG). Eine Belehrung über den Inhalt ist nicht vorgesehen.
Bei der notariellen Beurkundung liest der Notar den gesamten Text vor, erforscht den Willen der Beteiligten und belehrt sie über die rechtliche Tragweite (§ 17 BeurkG). Sie ist zum Beispiel für Grundstückskaufverträge, Eheverträge oder die Gründung einer GmbH vorgeschrieben. Die Beurkundung ersetzt immer die Beglaubigung, umgekehrt gilt das nicht.
Eine Beglaubigung genügt also nur dort, wo das Gesetz nicht mehr verlangt. Wer unsicher ist, fragt am besten vorab bei der Stelle nach, die das Dokument verlangt.
Typische Fälle
- Grundbuch: Erklärungen, auf deren Grundlage eingetragen oder gelöscht wird, müssen in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form vorliegen (§ 29 GBO). Ein häufiges Beispiel: Nach Abzahlung eines Kredits sendet die Bank eine Löschungsbewilligung; der Eigentümer stimmt der Löschung der Grundschuld zu und beantragt sie (§ 27 GBO). Den Ablauf beschreibt der Beitrag Grundschuld löschen.
- Handelsregister: Anmeldungen, etwa eines neuen Geschäftsführers, müssen elektronisch in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden (§ 12 HGB). Das geschieht in der Praxis über den Notar. Mehr dazu im Beitrag GmbH gründen beim Notar.
- Vereinsregister: Auch Anmeldungen des Vorstands sind öffentlich zu beglaubigen (§ 77 BGB).
- Vollmachten: Soll eine Vollmacht für Grundbuch, Handelsregister oder Behörden taugen, wird häufig eine Beglaubigung verlangt. Das gilt besonders für die Vorsorgevollmacht, wenn eine Immobilie im Spiel ist. Die Seite Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bietet dazu eine Vollmacht zum Selbstausfüllen.
Wer darf beglaubigen?
Grundsätzlich ist der Notar zuständig. Es gibt aber Ausnahmen, die gerade in Hessen eine Rolle spielen.
| Stelle | Wofür | Grenzen |
|---|---|---|
| Notar | alle öffentlichen Beglaubigungen nach § 129 BGB, auch elektronisch | – |
| Ortsgericht (Hessen) | öffentliche Beglaubigung von Unterschriften, etwa für Grundbuchbewilligungen, Vereinsregister, Vorsorgevollmachten; Beglaubigung von Abschriften | keine Abschriften aus Personenstandsregistern; für elektronische Registeranmeldungen wie zum Handelsregister nicht der übliche Weg |
| Betreuungsbehörde | Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen natürlicher Personen (§ 7 BtOG), Gebühr 10 Euro | nur Vollmachten, die eine Betreuung vermeiden sollen; Wirkung der Beglaubigung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers |
| Bürgeramt/Behörde | „amtliche“ Beglaubigung (§§ 33, 34 VwVfG), etwa von Zeugniskopien zur Vorlage bei Behörden | ersetzt keine öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB, also nicht für Grundbuch oder Register |
Die Ortsgerichte sind eine hessische Besonderheit. Jede Gemeinde hat mindestens eines; Auskunft über Anschrift und Sprechzeiten gibt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die Gebühren richten sich nach Landesrecht und sind gering.
Bei der Betreuungsbehörde ist eine Einschränkung wichtig: Seit 2023 regelt § 7 Abs. 1 BtOG ausdrücklich, dass die Wirkung ihrer Beglaubigung mit dem Tod des Vollmachtgebers endet. Soll eine Vollmacht auch danach noch etwa für die Abwicklung einer Immobilie genutzt werden, reicht diese Beglaubigung dann nicht mehr. Ob dafür eine notarielle Beglaubigung oder sogar eine Beurkundung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab; die Unterschiede erklärt der Beitrag Vorsorgevollmacht: Reicht die Unterschrift, oder braucht es den Notar?.
Was ist zum Termin mitzubringen?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- das vollständige Dokument, möglichst noch nicht unterschrieben,
- bei Vertretung einer Firma oder eines Vereins: Angaben zur Registernummer,
- bei Beglaubigung einer Kopie: das Original.
Am einfachsten unterschreiben Sie vor dem Notar. Eine bereits geleistete Unterschrift kann aber auch vor ihm als eigene anerkannt werden (§ 40 Abs. 1 BeurkG); dann müssen Sie persönlich erscheinen. Eine Unterschrift unter ein leeres Blatt beglaubigt der Notar nur ausnahmsweise (§ 40 Abs. 5 BeurkG).
Für Handelsregister- und Vereinsregisteranmeldungen ist auch eine Beglaubigung per Videokommunikation über das System der Bundesnotarkammer möglich (§ 12 HGB, § 77 BGB, § 40a BeurkG). Sie benötigen dafür ein Smartphone mit der App der Bundesnotarkammer und einen Ausweis mit Online-Funktion. Für Grundbucherklärungen ist dieses Verfahren derzeit nicht vorgesehen.
Was kostet die Beglaubigung beim Notar?
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 0,2 nach Tabelle B des GNotKG, mindestens 20 Euro und höchstens 70 Euro (KV Nr. 25100). Der Geschäftswert richtet sich nach dem Wert der Erklärung, die unterschrieben wird (§ 121 GNotKG). Mehrere Unterschriften in einem Vermerk lösen die Gebühr nur einmal aus.
| Vorgang | Gebühr |
|---|---|
| Zustimmung des Eigentümers zur Löschung einer Grundschuld mit Löschungsantrag (§ 27 GBO) | fest 20 € (KV Nr. 25101) |
| Vorsorgevollmacht, Vermögen 60.000 €, Wert z. B. 30.000 € | 0,2 × 125 € = 25 € |
| Vorsorgevollmacht, Vermögen 400.000 €, Wert z. B. 200.000 € | 0,2 × 435 € = 87 €, gedeckelt auf 70 € |
| Beglaubigte Kopie eines dreiseitigen Zeugnisses | 1 € je Seite, mindestens 10 € (KV Nr. 25102) |
Bei einer allgemeinen Vollmacht bestimmt der Notar den Wert nach billigem Ermessen; er darf die Hälfte des Vermögens nicht übersteigen (§ 98 Abs. 3 GNotKG).
Beispiel: Herr Brandt hat seinen Kredit abbezahlt. Er lässt seine Zustimmung zur Löschung der Grundschuld beglaubigen (20 Euro) und zugleich die Unterschrift unter seine selbst verfasste Vorsorgevollmacht (bei seinem Vermögen 70 Euro). Zusammen sind das 90 Euro, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer; verbindlich ist die Kostenberechnung im Einzelfall.
Entwirft der Notar das Dokument selbst, fällt statt der Beglaubigungsgebühr eine Entwurfsgebühr an; die erste Beglaubigung unter diesem Entwurf ist dann in der Regel nicht gesondert zu bezahlen. Für die Beglaubigung per Video kommt eine Pauschale von 8 Euro hinzu. Mehr zur Systematik finden Sie unter Notarkosten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beglaubigung bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift, nicht den Inhalt.
- Vorgeschrieben ist sie vor allem für Grundbuch, Handelsregister, Vereinsregister und viele Vollmachten.
- Beim Notar kostet sie 0,2 nach Tabelle B, mindestens 20 und höchstens 70 Euro, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
- In Hessen beglaubigen auch die Ortsgerichte Unterschriften; Vorsorgevollmachten kann zudem die Betreuungsbehörde beglaubigen – deren Beglaubigung wirkt aber nur bis zum Tod.
- Die „amtliche“ Beglaubigung beim Bürgeramt ersetzt keine öffentliche Beglaubigung.
- Mitbringen: gültiger Ausweis und das vollständige, möglichst noch nicht unterschriebene Dokument.
Häufige Fragen
Kann ich das Dokument schon zu Hause unterschreiben? Möglich ist es, wenn Sie die Unterschrift vor dem Notar als Ihre eigene anerkennen. Einfacher ist es, erst im Termin zu unterschreiben. Persönlich erscheinen müssen Sie in jedem Fall.
Prüft der Notar bei einer Beglaubigung, ob der Text richtig ist? Nein. Er prüft nur, ob Gründe bestehen, seine Mitwirkung zu versagen. Wer eine inhaltliche Prüfung oder einen Entwurf wünscht, muss das ausdrücklich beauftragen; dafür entsteht dann eine Entwurfs- statt der Beglaubigungsgebühr.
Genügt für die Vorsorgevollmacht die Betreuungsbehörde? Für viele Zwecke ja, auch gegenüber dem Grundbuchamt, solange der Vollmachtgeber lebt. Nach seinem Tod endet die Wirkung dieser Beglaubigung. Ob zusätzlich eine notarielle Form sinnvoll ist, hängt davon ab, wofür die Vollmacht gebraucht wird.
Wie lange dauert ein Beglaubigungstermin? Meist nur wenige Minuten, wenn Ausweis und Dokument vollständig vorliegen.
Ihr Anliegen besprechen
Sie möchten eine Unterschrift beglaubigen lassen oder sind unsicher, ob eine Beglaubigung genügt? Schildern Sie Ihr Anliegen kurz – welche Unterlagen benötigt werden und wie es weitergeht, klären Sie mit der Kanzlei. Videogespräch zu diesem Thema buchen ↗ · kanzlei@drrohde.de · 06251 9747932
Zum Vertiefen: der kostenlose Kurs „Wer entscheidet, wenn ich es nicht kann?“ bei ROHDE WISSEN – ohne Anmeldung.
Quellen
- § 129 BGB (öffentliche Beglaubigung), § 77 BGB
- §§ 40, 40a BeurkG; § 68 BeurkG (Übertragung auf andere Stellen durch Landesrecht)
- § 29, § 27 GBO
- § 12 HGB
- § 7 BtOG
- §§ 33, 34 VwVfG [2]
- GNotKG § 98, § 121, KV Nr. 24102, 25100, 25101, 25102, 32016, Anlage 2 Tabelle B
- Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Faltblatt „Das Ortsgericht“, Stand Mai 2026
- BGH, Beschluss vom 12.11.2020 – V ZB 148/19 (Beglaubigung durch Betreuungsbehörde genügt § 29 GBO; zur alten Rechtslage)
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
Notar · Rechtsanwalt · Fachanwalt