Ihre Privatsphäre. Ihre Wahl.
Wir speichern Ihre Datenschutzauswahl auf diesem Gerät. Den optionalen Buchungskalender von Microsoft laden wir erst mit Ihrer Einwilligung. Dabei erhält Microsoft insbesondere Ihre IP-Adresse und Browserdaten und kann Cookies oder ähnliche Speichertechniken verwenden.
Mit „Alles akzeptieren“ erlauben Sie Microsoft Bookings auf dieser Website. Die Kalender erscheinen dann auch auf weiteren Seiten automatisch. Ohne Freigabe können Sie uns weiterhin per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Individuell einstellen & Details
Notwendig: Speicherung Ihrer Auswahl für 180 Tage auf diesem Gerät; keine Übermittlung der Auswahl an einen externen Einwilligungsdienst.
Testament für unverheiratete Paare und Patchwork-Familien

Wer nicht verheiratet ist, erbt vom Partner ohne Testament nichts, auch nach vielen Jahren des Zusammenlebens. In Patchwork-Familien kommt hinzu, dass Stiefkinder kein gesetzliches Erbrecht haben. Beides lässt sich durch Testament oder Erbvertrag regeln; dabei sind Pflichtteilsrechte der Kinder und eine oft deutlich höhere Erbschaftsteuer zu berücksichtigen.
Ohne Ehe kein gesetzliches Erbrecht
Das Gesetz kennt ein Erbrecht nur für Verwandte und für Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner. Ein Lebensgefährte gehört nicht dazu. Stirbt ein Partner ohne Testament, erben seine Kinder, ohne Kinder seine Eltern oder Geschwister. Der überlebende Partner hat auch keinen Pflichtteil.
Das betrifft vor allem das gemeinsame Zuhause. Gehört die Wohnung dem Verstorbenen allein oder zur Hälfte, fällt dieser Anteil an seine Erben. Bei einer Mietwohnung ist die Lage etwas günstiger: Wer mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt hat, tritt in der Regel in den Mietvertrag ein (§ 563 BGB).
Welche Gestaltungen offenstehen
Ein gemeinschaftliches Testament, etwa in Form des Berliner Testaments, können nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner errichten (§ 2265 BGB). Unverheirateten Paaren bleiben zwei Wege:
- Zwei Einzeltestamente. Jeder Partner regelt seinen Nachlass selbst, handschriftlich oder beim Notar. Jeder kann sein Testament jederzeit allein ändern, auch ohne dass der andere es erfährt.
- Ein Erbvertrag. Er wird beim Notar in Anwesenheit beider geschlossen (§ 2276 BGB) und kann vertragsmäßig bindende Verfügungen enthalten. Ein Partner kann sich dann nicht mehr einseitig lösen, es sei denn, der Vertrag sieht einen Rücktritt vor. Auch ein solcher Vorbehalt hat Grenzen, wie der Beitrag Erbvertrag und Schenkungen zeigt.
Wichtig für den Fall einer Trennung: Bei Ehegatten wird ein Testament zugunsten des anderen mit der Scheidung in der Regel unwirksam (§ 2077 BGB). Für unverheiratete Paare gilt diese Regel nach überwiegender Auffassung nicht. Ein Testament zugunsten des früheren Partners bleibt also wirksam, solange es nicht widerrufen wird. Im Erbvertrag sollte deshalb geregelt werden, was bei einer Trennung gilt.
Die Unterschiede zwischen handschriftlichem und notariellem Testament erklärt der Beitrag Testament selbst schreiben oder beim Notar?; was ein Erbvertrag kostet, zeigt Was kostet ein Testament beim Notar?.
Erbschaftsteuer: der große Unterschied
Steuerlich stehen Lebensgefährten wie Fremde da. Sie gehören zur Steuerklasse III und haben einen Freibetrag von 20.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG). Der Steuersatz beginnt bei 30 Prozent (§ 19 ErbStG). Ehegatten haben dagegen einen Freibetrag von 500.000 Euro und die günstigere Steuerklasse I.
Beispiel (fiktiv): Jonas und Miriam leben seit 15 Jahren zusammen, nicht verheiratet. Jonas setzt Miriam als Alleinerbin ein. Sein Nachlass, vor allem der Anteil am gemeinsamen Haus, ist nach Abzug der Schulden 300.000 Euro wert.
| Unverheiratet | Verheiratet | |
|---|---|---|
| Erwerb | 300.000 Euro | 300.000 Euro |
| Freibetrag | 20.000 Euro | 500.000 Euro |
| Steuerpflichtig | 280.000 Euro | 0 Euro |
| Steuersatz | 30 % | – |
| Erbschaftsteuer | 84.000 Euro | 0 Euro |
Auch eine Lebensversicherung mit Bezugsrecht für den Partner ist in der Regel erbschaftsteuerpflichtig. Ob Gestaltungen wie ein Wohnrecht statt Eigentum, Schenkungen zu Lebzeiten oder eine Heirat die Belastung im Einzelfall verringern, sollte mit einem Steuerberater besprochen werden. Die Freibeträge gelten in dieser Höhe seit 2009; das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer verhandelt, eine Entscheidung stand bei Redaktionsschluss noch aus.
Patchwork: leibliche Kinder, Stiefkinder, gemeinsame Kinder
In Patchwork-Familien erben Kinder nur von ihren rechtlichen Eltern. Stiefkinder haben gegenüber dem Stiefelternteil weder ein gesetzliches Erbrecht noch einen Pflichtteil. Sollen sie bedacht werden, geht das nur durch Testament oder Erbvertrag, sofern nicht eine Adoption erfolgt ist.
Ein typisches Problem entsteht, wenn ein wieder verheiratetes Paar mit Kindern aus früheren Beziehungen ein einfaches Berliner Testament ohne Schlusserbenregelung errichtet. Stirbt zuerst die Frau, erbt ihr Mann alles. Stirbt danach er, erben nach dem Gesetz nur seine eigenen Kinder. Die Kinder der Frau gehen leer aus, abgesehen von ihrem Pflichtteil nach dem Tod der Mutter. Hier kommt es also darauf an, die Schlusserben ausdrücklich zu benennen und die Bindung bewusst festzulegen.
Steuerlich gilt eine Besonderheit: Stiefkinder gehören zur Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 400.000 Euro (§§ 15, 16 ErbStG). Stiefkind im Sinne des Gesetzes ist aber nur das Kind des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners. Das Kind einer Lebensgefährtin fällt in Steuerklasse III mit 20.000 Euro Freibetrag.
Gestaltungsmittel im Überblick
| Instrument | Wofür es sich eignen kann |
|---|---|
| Erbeinsetzung | Wer Rechtsnachfolger wird und Schulden mitübernimmt |
| Vermächtnis | Einzelne Gegenstände oder Rechte, zum Beispiel ein Wohnrecht für den Partner |
| Vor- und Nacherbschaft | Der Partner nutzt das Vermögen, danach geht es an die eigenen Kinder |
| Erbvertrag | Gegenseitige Bindung unverheirateter Paare |
| Pflichtteilsverzicht | Planbarkeit, wenn Kinder dem Partner nicht den Pflichtteil abverlangen sollen |
Mit der Vor- und Nacherbschaft lässt sich zum Beispiel erreichen, dass der neue Partner im Haus bleiben kann, das Vermögen aber später an die eigenen Kinder geht und nicht an die Familie des Partners. Sie hat allerdings steuerliche Folgen (§ 6 ErbStG) und schränkt den Vorerben ein. Die Pflichtteilsrechte der eigenen Kinder bleiben in jedem Fall zu beachten; Einzelheiten erklärt der Beitrag Pflichtteil berechnen.
An die Vorsorge denken
Auch zu Lebzeiten fehlt Unverheirateten eine gesetzliche Befugnis: Das Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen gilt nur für Ehegatten (§ 1358 BGB). Ohne Vorsorgevollmacht kann der Partner im Ernstfall nicht für den anderen entscheiden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Selbst berechnen: Wer ohne Testament erbt, zeigt der Erbfolge- und Pflichtteilsrechner.
Das Wichtigste in Kürze
- Lebensgefährten erben ohne Testament nichts und haben keinen Pflichtteil.
- Unverheiratete können kein gemeinschaftliches Testament errichten; möglich sind zwei Einzeltestamente oder ein Erbvertrag.
- Erbschaftsteuer: 20.000 Euro Freibetrag und mindestens 30 % Steuer für Lebensgefährten.
- Stiefkinder erben nur, wenn sie bedacht werden; steuerlich begünstigt sind sie nur, wenn ihr Elternteil mit dem Erblasser verheiratet oder verpartnert ist.
- Ein Testament zugunsten des Partners bleibt bei einer Trennung wirksam, solange es nicht geändert wird.
Häufige Fragen
Erbt mein Lebensgefährte, wenn wir lange zusammenleben? Nein. Die Dauer der Beziehung spielt für das gesetzliche Erbrecht keine Rolle. Nur ein Testament oder Erbvertrag kann ihn zum Erben machen.
Können wir als unverheiratetes Paar ein gemeinsames Testament schreiben? Ein gemeinschaftliches Testament ist Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten. Sie können aber jeweils ein eigenes Testament errichten oder gemeinsam einen Erbvertrag beim Notar schließen.
Wie bedenke ich mein Stiefkind? Durch Testament oder Erbvertrag, als Erbe oder mit einem Vermächtnis. Ohne eine solche Regelung erbt das Stiefkind nichts von Ihnen.
Was passiert mit unserem Erbvertrag, wenn wir uns trennen? Er bleibt grundsätzlich bestehen. Deshalb sollte er regeln, ob und wie sich jeder Partner bei einer Trennung lösen kann.
Ihr Anliegen besprechen
Sie möchten wissen, was in Ihrer Situation gilt? Schildern Sie Ihr Anliegen kurz – welche Unterlagen benötigt werden und wie es weitergeht, klären Sie mit der Kanzlei. Videogespräch zu diesem Thema buchen ↗ · kanzlei@drrohde.de · 06251 9747932
Zum Vertiefen: der kostenlose Kurs „Mein Testament: richtig vorsorgen“ bei ROHDE WISSEN.
Quellen
- §§ 1924–1931 BGB (gesetzliche Erben)
- § 2265 BGB
- § 2276 BGB
- § 2077 BGB
- § 563 BGB
- § 1358 BGB
- §§ 3, 6, 15, 16, 19 ErbStG [2] [3]
- § 2303 BGB
- BVerfG, mündliche Verhandlungen 12./13.10.2026 (1 BvF 1/23, 1 BvR 804/22), Bericht
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
Notar · Rechtsanwalt · Fachanwalt