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Immobilien- und Grundstückskauf
beim Notar in Bensheim
Der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien sind keine alltäglichen Geschäfte. Sie werfen viele Fragen auf und müssen sorgfältig vorbereitet sein. Der Notar unterstützt die Beteiligten bei der Vertragsgestaltung und berücksichtigt ihre Bedürfnisse. Hier erfahren Sie, was vor, während und nach der Beurkundung geschieht.
Videogespräch zu diesem Thema buchen ↗Was passiert
beim Notar?
Jeder Kaufvertrag enthält seine eigenen Besonderheiten. Die nachfolgenden Stationen geben eine erste Orientierung. Der konkrete Ablauf richtet sich nach Ihrer Immobilie und den vereinbarten Bedingungen.
Das individuelle Vorhaben besprechen
Wer verkauft, wer kauft und um welche Immobilie geht es? Die Beteiligten einigen sich über Kaufgegenstand und Kaufpreis. Der Notar klärt die Angaben und gestaltet daraus den Vertrag.
Welche Angaben und Unterlagen werden benötigt?
Die Beteiligten
Benötigt werden insbesondere die Personalien und Kontaktdaten aller Beteiligten. Ausweisdokumente dienen der Identitätsfeststellung; steuerliche Identifikationsnummern werden für die erforderlichen steuerlichen Mitteilungen benötigt. Welche Unterlagen Sie vorab übermitteln sollen, stimmen Sie mit der Kanzlei ab.
Ist eine Gesellschaft beteiligt, prüft der Notar ihre Vertretungsverhältnisse und die erforderlichen Registerangaben. Ob vor der Übertragung noch eine Registereintragung nötig ist, hängt insbesondere von der Rechtsform ab.
Die Immobilie
Das Grundbuch zeigt, welches Grundstück übertragen wird und welche Rechte eingetragen sind. Der Notar klärt, welche Belastungen nach dem Vertrag bestehen bleiben und welche gelöscht werden sollen – etwa Grundschulden, Dienstbarkeiten oder Nutzungsrechte.
Was ist bei der Finanzierung zu beachten?
Den Kaufpreis vereinbaren Käufer- und Verkäuferseite. Wird der Erwerb über eine Bank finanziert, verlangt diese regelmäßig eine Grundschuld zu ihren Gunsten als Sicherheit.
Diese Sicherheit muss häufig bestellt werden, solange das Grundstück noch der Verkäuferseite gehört. Der Kaufvertrag kann dafür eine zweckgebundene Finanzierungsvollmacht vorsehen. Der Notar stimmt die Regelungen so ab, dass die Finanzierung ermöglicht und zugleich die Verkäuferseite geschützt wird.
Informieren Sie die Kanzlei frühzeitig über die geplante Finanzierung und die Unterlagen Ihrer Bank.
Regelungen in Ruhe verstehen
Auf Grundlage der Vorbesprechung erstellt der Notar einen Vertragsentwurf und übermittelt ihn an die Beteiligten. Lesen Sie ihn vor dem Termin sorgfältig und sammeln Sie offene Fragen oder Änderungswünsche.
Worauf sollte ich im Entwurf achten?
Prüfen Sie insbesondere die Angaben zu den Beteiligten und zur Immobilie sowie die vereinbarten Bedingungen: Kaufpreis, Finanzierung, Voraussetzungen der Zahlung, Übergabezeitpunkt und bestehende Belastungen.
Teilen Sie mit, wenn eine Absprache fehlt oder eine Regelung unklar bleibt. Fragen lassen sich vor dem Termin vorbereiten und bei der Beurkundung gemeinsam besprechen.
Den Vertrag gemeinsam durchgehen
Im Beurkundungstermin wird die Urkunde nicht nur vorgelesen. Der Notar betreut die Beteiligten unabhängig und unparteiisch und erläutert die rechtliche Bedeutung der Regelungen. Änderungen und Fragen werden besprochen.
Was bedeutet unparteiische Betreuung?
Der Notar berücksichtigt die rechtlichen Interessen aller Beteiligten. Im Beurkundungsverfahren vertritt er weder die Käuferseite noch die Verkäuferseite einseitig. Sprechen Sie unverständliche Begriffe und offene Punkte ausdrücklich an.
Die nächsten Schritte
Nach dem Termin veranlasst der Notar die vertraglich vorgesehenen Schritte. Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung erfolgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und sind an Voraussetzungen gebunden.
Wann wird der Kaufpreis fällig?
Maßgeblich sind die Regelungen Ihres Vertrags. Regelmäßig gehört dazu eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert den Anspruch der Käuferseite auf Eigentumsübertragung gegen spätere beeinträchtigende Verfügungen ab.
Hinzu kommen je nach Vorgang weitere Voraussetzungen, etwa erforderliche Genehmigungen, die Klärung von Vorkaufsrechten oder Unterlagen zur Löschung nicht übernommener Belastungen. Die Vormerkung allein genügt daher nicht in jedem Fall. Orientieren Sie sich an Ihrem Vertrag und der Fälligkeitsmitteilung des Notars.
Wann werde ich Eigentümer?
Die Unterschrift unter dem Kaufvertrag allein überträgt das Eigentum noch nicht. Dafür sind die erforderliche Einigung und die Eintragung im Grundbuch notwendig.
Der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung nach Maßgabe des Vertrags, insbesondere wenn die vollständige Kaufpreiszahlung nachgewiesen ist und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dazu gehört regelmäßig die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Die Zahlung muss mit zulässigen unbaren Mitteln erfolgen; auch Zahlungen zur Ablösung von Verkäuferdarlehen können Teil der Kaufpreiszahlung sein.
Schlüsselübergabe und Übergang von Nutzen und Lasten richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sie sind vom Eigentumswechsel zu unterscheiden.
Unterschrieben ist noch nicht umgeschrieben
Vertrag unterschreiben
Die Beurkundung hält die Vereinbarungen fest. Sie allein macht die Käuferseite noch nicht zur Eigentümerin.
Kaufpreis bezahlen
Gezahlt wird nach den vertraglichen Voraussetzungen. Die Fälligkeitsmitteilung gibt dafür Orientierung.
Eigentümer werden
Für den Eigentumswechsel sind die erforderliche Einigung und die Eintragung im Grundbuch entscheidend.
Wenn die Immobilie
erst noch entsteht
Beim Erwerb vom Bauträger werden Grundstück und Bauleistung gemeinsam geregelt. Baubeschreibung, Zahlungsplan und Fertigstellung verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit.
Ein guter Anfang:
die richtigen Angaben
Diese Übersicht hilft beim ersten Gespräch. Welche Unterlagen im Einzelfall gebraucht werden, stimmen Sie mit der Kanzlei ab.
- Die Beteiligten
Namen, Kontaktdaten, Ausweisdokumente und steuerliche Identifikationsnummern; bei Gesellschaften zusätzlich die erforderlichen Registerangaben.
- Die Immobilie
Adresse und vorhandene Angaben zum Grundbuch oder zur Wohnung.
- Die Vereinbarungen
Kaufpreis, gewünschte Übergabe und bereits besprochene Bedingungen.
- Ihre offenen Fragen
Zum Beispiel zu Finanzierung, Nutzung oder bestehenden Rechten.
Online-Kurse
zu Kauf und Verkauf
Budget, Kaufnebenkosten, Finanzierung und der Ablauf beim Notar: Der kostenlose Online-Kurs hilft bei der Vorbereitung auf den Kauf.
Allgemeine Information. Die Kurse ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
- Kurze Vorträge. Jede Lektion dauert etwa eineinhalb Minuten – zum Anhören und Nachlesen.
- Selbst ausprobieren. Rechner, Übungen und Kontrollfragen direkt nach den Vorträgen.
- Kostenlos und ohne Anmeldung. Am Ende ein Wissenstest mit Zertifikat.
Mehr zum Thema
lesen
Ausführliche Beiträge mit Beispielen und Rechenwegen – sachlich erklärt, Stand Oktober 2026.
Einseitige Interessenvertretung, etwa im Streitfall, ist keine notarielle Aufgabe. Dafür gibt es die gesonderte anwaltliche Tätigkeit: Rechtsanwalt für Immobilienrecht. In einer Angelegenheit, in der Dr. Rohde als Notar tätig war, übernimmt er kein Anwaltsmandat – und umgekehrt.
Vorher
gut zu wissen
Für welche Seite ist der Notar da?
Der Notar betreut die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Er vertritt im Beurkundungsverfahren nicht einseitig die Interessen der Käufer- oder Verkäuferseite.
Wann wird der Kaufpreis bezahlt?
Das bestimmt der Vertrag. Regelmäßig müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen vorliegen; die Kanzlei informiert über die Fälligkeit. Orientieren Sie sich an den konkreten Vertragsregelungen und der Fälligkeitsmitteilung.
Ist die Schlüsselübergabe der Eigentumswechsel?
Nein. Besitz und Eigentum sind zu unterscheiden. Die Übergabe richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen; der Eigentumswechsel setzt die erforderliche Einigung und Eintragung im Grundbuch voraus.
Wie werden die Notarkosten berechnet?
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Entscheidend sind insbesondere der Geschäftswert und die ausgeführten Tätigkeiten. Mehr zu Notarkosten ↗

Ihr Vorhaben
Das erste Gespräch
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Welche Angaben benötigt werden und wie es weitergeht, klären Sie mit der Kanzlei.
Berliner Ring 101 · 2. OG · 64625 Bensheim
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Weiterlesen: Immobilienkauf: Was beim Notar passiert · Schenkung & Übertragung · Notar oder Rechtsanwalt?
Quellen: Bundesnotarkammer – Immobilienkauf, Kaufpreisfälligkeit, Besitz, Nutzen und Lasten, Eigentumsübergang.
Redaktioneller Stand: 22. September 2026. Allgemeine Informationen; keine Beratung im Einzelfall.
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Immobilienkauf – Besprechung
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Bitte geben Sie nur eine kurze allgemeine Beschreibung Ihres Anliegens an. Vertrauliche Unterlagen stimmen Sie direkt mit der Kanzlei ab. Etwaige Kosten werden mit der Kanzlei geklärt.
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