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Rohde Wissen · Vorsorge

Meine Vorsorgemappe

Kostenlose Vorlage · Stand: November 2026

Was wissen Ihre Angehörigen, wenn Sie plötzlich ins Krankenhaus müssen – oder nach Ihrem Tod? Wo liegt die Vollmacht, welche Konten und Versicherungen gibt es, wen sollen sie anrufen? Die Vorsorgemappe sammelt all das an einem Ort.

Sie können die Mappe ausdrucken und in Ruhe von Hand ausfüllen – über Tage oder Wochen. Oder Sie füllen sie hier am Bildschirm aus und drucken sie danach. Viele Kinder drucken die Mappe auch für ihre Eltern aus und gehen sie gemeinsam durch.

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26 Seiten, große Schrift, viel Platz zum Schreiben. Mit Vorsorge-Check, nächsten Schritten und Notfallkarte.

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„Vorsorge auf einen Blick“: Notfallkontakte, wo was liegt, die sechs wichtigsten Fragen.

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Was in der Mappe steht

Zu Beginn ein Vorsorge-Check: 14 Fragen mit Hinweisen, was geregelt sein sollte – von der Vorsorgevollmacht bis zur richtigen Form des Testaments. Online stellt die Mappe daraus automatisch Ihre nächsten Schritte mit passenden Ratgebern zusammen. Danach Platz für persönliche Angaben und wichtige Kontakte, Gesundheit und Medikamente, Vollmachten und Verfügungen, Testament und Schenkungen, Konten und Versicherungen, Wohnen und Verträge, digitaler Nachlass, Haustiere und Ihre Wünsche für den Todesfall. Am Ende: eine Checkliste für Angehörige mit den ersten Schritten im Todesfall.

Wichtig: Notieren Sie keine PINs oder Passwörter. Die Mappe ersetzt keine Vorsorgevollmacht, keine Patientenverfügung und kein Testament – sie zeigt aber, was schon geregelt ist und was noch fehlt.

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01So nutzen Sie diese Mappe

Diese Mappe sammelt an einem Ort, was Ihre Angehörigen im Notfall oder nach Ihrem Tod wissen müssen: wo Ihre Unterlagen liegen, wen sie anrufen sollen und was Ihnen wichtig ist.

Nehmen Sie sich Zeit. Füllen Sie die Mappe nach und nach aus – über Tage oder Wochen. Lassen Sie Felder leer, die für Sie nicht passen. Ein Bleistift ist praktisch, weil sich manches ändert.

Notieren Sie keine PINs, Passwörter oder TANs in dieser Mappe. Vermerken Sie nur, wo diese sicher hinterlegt sind.

Die Mappe ersetzt keine Vorsorgevollmacht, keine Patientenverfügung und kein Testament. Sie zeigt aber, ob diese Dokumente vorhanden sind und wo sie liegen.

Bewahren Sie die Mappe an einem sicheren, aber auffindbaren Ort auf und sagen Sie einer Vertrauensperson, wo sie liegt. Prüfen Sie die Angaben etwa einmal im Jahr.

02Vorsorge-Check: Was sollte ich geregelt haben?

Gehen Sie die Fragen in Ruhe durch und kreuzen Sie an. Wo „noch offen“ oder „Beratung nötig“ steht, wissen Sie, was als Nächstes zu tun ist. Die Hinweise sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Vollmachten und Gesundheit

Habe ich eine Vorsorgevollmacht?

Gut zu wissen Kinder und Ehepartner dürfen nicht automatisch für Sie entscheiden. Ehepartner haben seit 2023 nur ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen, höchstens für sechs Monate. Die Vollmacht muss schriftlich sein. Unterbringung, freiheitsentziehende und ärztliche Zwangsmaßnahmen müssen ausdrücklich darin stehen. Für Immobilien verlangt das Grundbuchamt eine beglaubigte oder beurkundete Vollmacht. Benennen Sie eine Ersatzperson und lassen Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen.

Mehr dazu: Vorsorgevollmacht: Notar oder Unterschrift? · Kurs: Wer entscheidet, wenn ich es nicht kann?

Habe ich eine Patientenverfügung?

Gut zu wissen Schreiben Sie so konkret wie möglich, welche Behandlungen Sie in welchen Situationen wünschen oder ablehnen. Ein allgemeiner Satz wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs meist nicht. Besprechen Sie sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und bestätigen Sie sie alle paar Jahre mit Datum und Unterschrift.

Mehr dazu: Patientenverfügung: Wie konkret muss sie sein?

Können Angehörige an mein Konto?

Gut zu wissen Viele Banken erkennen nur ihre eigenen Vollmachtsformulare an. Eine Kontovollmacht, die „über den Tod hinaus“ gilt, hilft Angehörigen in den ersten Wochen, etwa für Miete und Bestattung.

Mehr dazu: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Habe ich eine Betreuungsverfügung?

Gut zu wissen Sie ist sinnvoll, wenn Sie niemandem eine Vollmacht geben möchten. Darin legen Sie fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll – und wen nicht.

Mehr dazu: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Testament und Erbe

Weiß ich, wer ohne Testament erbt?

Gut zu wissen Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: vor allem Ehepartner und Kinder. Lebensgefährten ohne Trauschein und Stiefkinder erben dann nichts. Ein Testament lohnt sich deshalb besonders bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren und Kinderlosen.

Mehr dazu: Rechner: Wer erbt ohne Testament?

Ist mein Testament in der richtigen Form?

Gut zu wissen Ein privates Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein – am besten mit Ort und Datum. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam, auch wenn die Unterschrift notariell beglaubigt wurde: Die Beglaubigung bestätigt nur die Unterschrift. Sicher ist ein notarielles Testament; es wird amtlich verwahrt und kann den Erbschein häufig ersetzen. Ehepaare können gemeinsam testieren: Eine Person schreibt, beide unterschreiben.

Mehr dazu: Testament: handschriftlich oder beim Notar? · Kurs: Mein Testament

Wird mein Testament gefunden?

Gut zu wissen Ein Testament zu Hause kann verloren gehen oder verschwinden. Gegen eine geringe Gebühr verwahrt das Amtsgericht es sicher; es wird dann im Zentralen Testamentsregister erfasst. Gibt es mehrere Testamente, gilt grundsätzlich das neuere. Änderungen lieber neu schreiben als im alten Testament durchstreichen.

Mehr dazu: Testament und Erbvertrag

Passt mein Testament noch?

Gut zu wissen Prüfen Sie es nach Heirat, Scheidung, Geburt, Tod eines Erben oder dem Kauf einer Immobilie. Bei einem gemeinschaftlichen Testament, etwa dem Berliner Testament, kann der überlebende Ehepartner oft nicht mehr frei ändern.

Mehr dazu: Berliner Testament · Testament für Unverheiratete und Patchwork

Habe ich an den Pflichtteil gedacht?

Gut zu wissen Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern haben auch bei Enterbung meist Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld. Das kann Erben in Zahlungsnot bringen, wenn vor allem eine Immobilie da ist.

Mehr dazu: Pflichtteil berechnen

Möchte ich schon zu Lebzeiten etwas übertragen?

Gut zu wissen Wer etwa das Haus an die Kinder überträgt, sollte an ein Wohnrecht oder Nießbrauch denken. Wird man innerhalb von zehn Jahren bedürftig, etwa durch Pflege, kann eine Schenkung zurückgefordert werden. Steuerfreibeträge erneuern sich alle zehn Jahre.

Mehr dazu: Haus an Kinder überschreiben · Pflegeheim und verschenktes Haus

Habe ich minderjährige Kinder abgesichert?

Gut zu wissen Legen Sie in einer Sorgerechtsverfügung fest, wer Vormund werden soll. Ohne diese Festlegung entscheidet das Familiengericht.

Mehr dazu: Kurs: Mein Testament

Ordnung für die Angehörigen

Wissen meine Angehörigen, wo alles liegt?

Gut zu wissen Füllen Sie diese Mappe aus und sagen Sie einer Vertrauensperson, wo sie liegt. Originale von Vollmachten werden im Ernstfall gebraucht – Kopien reichen oft nicht.

Ist mein digitaler Nachlass geregelt?

Gut zu wissen Legen Sie fest, wer Zugriff auf E-Mail, Fotos und Konten bekommen soll und was gelöscht werden soll. Bewahren Sie Zugangsdaten sicher auf, zum Beispiel versiegelt bei einer Vertrauensperson – nicht in dieser Mappe.

Sind meine Wünsche zur Bestattung bekannt?

Gut zu wissen Halten Sie Bestattungsart und Ort fest. Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter oder eine Sterbegeldversicherung entlastet Angehörige auch finanziell.

Ihre nächsten Schritte

Kreuzen Sie oben „noch offen“ oder „Beratung nötig“ an – dann erscheinen hier Ihre nächsten Schritte mit passenden Ratgebern.

    03Persönliche Angaben
    Familienstand
    Pflegegrad

    Wo liegen meine Dokumente?

    DokumentAufbewahrungsort
    Personalausweis
    Reisepass
    Geburtsurkunde
    Heiratsurkunde / Familienstammbuch
    Scheidungsurteil
    Rentenbescheid
    Steuerunterlagen
    Zeugnisse, Urkunden
    Grundbuchauszug, Kaufvertrag
    Sparbücher, Depotunterlagen
    Versicherungspolicen
    04Wichtige Kontakte

    Wer soll im Notfall zuerst benachrichtigt werden? Tragen Sie Ihre wichtigsten Vertrauenspersonen ganz oben ein.

    Vertrauenspersonen und Angehörige
    NameBeziehungTelefon
    Fachleute und Dienste
    WerNameTelefon
    Hausärztin / Hausarzt
    Fachärztin / Facharzt
    Pflegedienst
    Steuerberatung
    Rechtsanwalt / Notar
    Bank
    Versicherungsberater
    Arbeitgeber
    05Gesundheit
    Regelmäßige Medikamente
    MedikamentDosierungverordnet von
    Organspendeausweis
    06Vollmachten und Verfügungen

    Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können, braucht jemand eine Vollmacht. Angehörige – auch Kinder – sind nicht automatisch berechtigt. Ehepartner dürfen sich seit 2023 nur in Gesundheitsfragen und nur für höchstens sechs Monate vertreten. Das ersetzt keine Vorsorgevollmacht.

    Vorsorgevollmacht

    Status
    Form
    Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen

    Patientenverfügung

    Status

    Betreuungsverfügung

    Status

    Bankvollmachten

    Viele Banken verlangen eigene Formulare. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob Ihre Vollmacht dort anerkannt wird.

    Bankbevollmächtigt isterteilt am

    Für minderjährige Kinder

    Sorgerechtsverfügung (wer soll Vormund werden?)
    07Testament und Erbe
    Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag?
    Art
    Aufbewahrung

    Notarielle und amtlich verwahrte Testamente werden im Zentralen Testamentsregister erfasst. Ein handschriftliches Testament zu Hause muss im Todesfall unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden.

    Schenkungen zu Lebzeiten

    Größere Schenkungen der letzten zehn Jahre können für Pflichtteil und Erbschaftsteuer wichtig sein. Halten Sie fest, wer wann was bekommen hat.

    Wasan wenwannungefährer Wert
    08Konten, Geld und Schulden

    Keine PINs und Passwörter eintragen. Es genügt, die Bank und die Kontoart zu nennen.

    Konten und Depots
    BankKontoartKontonummer / IBAN (Ende)
    Kredite, Darlehen, Bürgschaften
    bei wemArtHöhe ungefähr
    09Rente und Versicherungen
    Renten und Pensionen
    ArtTrägerNummer
    gesetzliche Rente
    Betriebsrente
    Beamtenpension
    Riester / Rürup / private Rente
    Versicherungen
    ArtGesellschaft und NummerUnterlagen liegen
    Lebensversicherung
    Risikolebensversicherung
    Unfallversicherung
    Sterbegeldversicherung
    Haftpflicht
    Hausrat
    Wohngebäude
    Kfz
    Rechtsschutz
    Pflegezusatz
    10Wohnen und Immobilien
    Ich wohne
    Eigene Immobilien
    AdresseGrundbuch (Amtsgericht, Blatt)Unterlagen liegen
    Versorger und laufende Kosten
    WasAnbieterKunden- oder Vertragsnummer
    Strom
    Gas / Heizung
    Wasser
    Grundsteuer
    Hausverwaltung
    11Verträge, Abos und Mitgliedschaften

    Nach einem Todesfall müssen viele Verträge gekündigt werden. Eine Liste spart Angehörigen viel Sucharbeit.

    VertragAnbieterKunden- oder Vertragsnummer
    Telefon / Internet
    Mobilfunk
    Rundfunkbeitrag
    Zeitung / Zeitschriften
    Streaming / Fernsehen
    Vereine
    Sport / Fitness
    Spenden / Daueraufträge
    Fahrzeuge
    Fahrzeug, KennzeichenFahrzeugbrief liegtLeasing / Kredit
    12Digitaler Nachlass

    Auch E-Mail-Konten, Online-Banking, soziale Netzwerke und Fotos in der Cloud gehören zum Nachlass. Halten Sie fest, welche Konten es gibt und was damit geschehen soll – aber keine Passwörter.

    Dienst (zum Beispiel E-Mail, Facebook, Cloud)BenutzernameWunsch: löschen, weitergeben, Gedenkstatus
    13Haustiere
    Tier, NameTierarztWer kümmert sich?
    14Meine Wünsche für den Todesfall
    Bestattungsart
    Bestattungsvorsorge
    Traueranzeige
    15Persönliche Worte

    Platz für das, was Ihnen am Herzen liegt: ein Dank, ein Wunsch, eine Erinnerung.

    16Für Angehörige: die ersten Schritte im Todesfall

    Diese Übersicht hilft in den ersten Tagen. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

    In den ersten Stunden

    In den ersten Tagen

    In den ersten Wochen

    17Änderungen und Überprüfung

    Prüfen Sie Ihre Angaben etwa einmal im Jahr – und nach wichtigen Ereignissen wie Heirat, Geburt, Umzug oder Todesfall.

    DatumWas wurde geändert?Unterschrift

    Wie es weitergeht

    Wenn beim Ausfüllen Lücken sichtbar werden – etwa keine Vorsorgevollmacht oder ein veraltetes Testament –, helfen die kostenlosen Kurse Wer entscheidet, wenn ich es nicht kann? und Mein Testament: richtig vorsorgen beim Einstieg.

    Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.