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Meine Vorsorgemappe
Was wissen Ihre Angehörigen, wenn Sie plötzlich ins Krankenhaus müssen – oder nach Ihrem Tod? Wo liegt die Vollmacht, welche Konten und Versicherungen gibt es, wen sollen sie anrufen? Die Vorsorgemappe sammelt all das an einem Ort.
Sie können die Mappe ausdrucken und in Ruhe von Hand ausfüllen – über Tage oder Wochen. Oder Sie füllen sie hier am Bildschirm aus und drucken sie danach. Viele Kinder drucken die Mappe auch für ihre Eltern aus und gehen sie gemeinsam durch.
Mappe als PDF
26 Seiten, große Schrift, viel Platz zum Schreiben. Mit Vorsorge-Check, nächsten Schritten und Notfallkarte.
PDF herunterladen ↗Kurzfassung
„Vorsorge auf einen Blick“: Notfallkontakte, wo was liegt, die sechs wichtigsten Fragen.
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Zur Online-Mappe ↓Was in der Mappe steht
Zu Beginn ein Vorsorge-Check: 14 Fragen mit Hinweisen, was geregelt sein sollte – von der Vorsorgevollmacht bis zur richtigen Form des Testaments. Online stellt die Mappe daraus automatisch Ihre nächsten Schritte mit passenden Ratgebern zusammen. Danach Platz für persönliche Angaben und wichtige Kontakte, Gesundheit und Medikamente, Vollmachten und Verfügungen, Testament und Schenkungen, Konten und Versicherungen, Wohnen und Verträge, digitaler Nachlass, Haustiere und Ihre Wünsche für den Todesfall. Am Ende: eine Checkliste für Angehörige mit den ersten Schritten im Todesfall.
Wichtig: Notieren Sie keine PINs oder Passwörter. Die Mappe ersetzt keine Vorsorgevollmacht, keine Patientenverfügung und kein Testament – sie zeigt aber, was schon geregelt ist und was noch fehlt.
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Leere Mappe als PDF01So nutzen Sie diese Mappe
Diese Mappe sammelt an einem Ort, was Ihre Angehörigen im Notfall oder nach Ihrem Tod wissen müssen: wo Ihre Unterlagen liegen, wen sie anrufen sollen und was Ihnen wichtig ist.
Nehmen Sie sich Zeit. Füllen Sie die Mappe nach und nach aus – über Tage oder Wochen. Lassen Sie Felder leer, die für Sie nicht passen. Ein Bleistift ist praktisch, weil sich manches ändert.
Notieren Sie keine PINs, Passwörter oder TANs in dieser Mappe. Vermerken Sie nur, wo diese sicher hinterlegt sind.
Die Mappe ersetzt keine Vorsorgevollmacht, keine Patientenverfügung und kein Testament. Sie zeigt aber, ob diese Dokumente vorhanden sind und wo sie liegen.
Bewahren Sie die Mappe an einem sicheren, aber auffindbaren Ort auf und sagen Sie einer Vertrauensperson, wo sie liegt. Prüfen Sie die Angaben etwa einmal im Jahr.
02Vorsorge-Check: Was sollte ich geregelt haben?
Gehen Sie die Fragen in Ruhe durch und kreuzen Sie an. Wo „noch offen“ oder „Beratung nötig“ steht, wissen Sie, was als Nächstes zu tun ist. Die Hinweise sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Vollmachten und Gesundheit
Gut zu wissen Kinder und Ehepartner dürfen nicht automatisch für Sie entscheiden. Ehepartner haben seit 2023 nur ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen, höchstens für sechs Monate. Die Vollmacht muss schriftlich sein. Unterbringung, freiheitsentziehende und ärztliche Zwangsmaßnahmen müssen ausdrücklich darin stehen. Für Immobilien verlangt das Grundbuchamt eine beglaubigte oder beurkundete Vollmacht. Benennen Sie eine Ersatzperson und lassen Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen.
Mehr dazu: Vorsorgevollmacht: Notar oder Unterschrift? · Kurs: Wer entscheidet, wenn ich es nicht kann?
Gut zu wissen Schreiben Sie so konkret wie möglich, welche Behandlungen Sie in welchen Situationen wünschen oder ablehnen. Ein allgemeiner Satz wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs meist nicht. Besprechen Sie sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und bestätigen Sie sie alle paar Jahre mit Datum und Unterschrift.
Gut zu wissen Viele Banken erkennen nur ihre eigenen Vollmachtsformulare an. Eine Kontovollmacht, die „über den Tod hinaus“ gilt, hilft Angehörigen in den ersten Wochen, etwa für Miete und Bestattung.
Mehr dazu: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Gut zu wissen Sie ist sinnvoll, wenn Sie niemandem eine Vollmacht geben möchten. Darin legen Sie fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll – und wen nicht.
Mehr dazu: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Testament und Erbe
Gut zu wissen Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: vor allem Ehepartner und Kinder. Lebensgefährten ohne Trauschein und Stiefkinder erben dann nichts. Ein Testament lohnt sich deshalb besonders bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren und Kinderlosen.
Mehr dazu: Rechner: Wer erbt ohne Testament?
Gut zu wissen Ein privates Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein – am besten mit Ort und Datum. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam, auch wenn die Unterschrift notariell beglaubigt wurde: Die Beglaubigung bestätigt nur die Unterschrift. Sicher ist ein notarielles Testament; es wird amtlich verwahrt und kann den Erbschein häufig ersetzen. Ehepaare können gemeinsam testieren: Eine Person schreibt, beide unterschreiben.
Mehr dazu: Testament: handschriftlich oder beim Notar? · Kurs: Mein Testament
Gut zu wissen Ein Testament zu Hause kann verloren gehen oder verschwinden. Gegen eine geringe Gebühr verwahrt das Amtsgericht es sicher; es wird dann im Zentralen Testamentsregister erfasst. Gibt es mehrere Testamente, gilt grundsätzlich das neuere. Änderungen lieber neu schreiben als im alten Testament durchstreichen.
Mehr dazu: Testament und Erbvertrag
Gut zu wissen Prüfen Sie es nach Heirat, Scheidung, Geburt, Tod eines Erben oder dem Kauf einer Immobilie. Bei einem gemeinschaftlichen Testament, etwa dem Berliner Testament, kann der überlebende Ehepartner oft nicht mehr frei ändern.
Mehr dazu: Berliner Testament · Testament für Unverheiratete und Patchwork
Gut zu wissen Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern haben auch bei Enterbung meist Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld. Das kann Erben in Zahlungsnot bringen, wenn vor allem eine Immobilie da ist.
Mehr dazu: Pflichtteil berechnen
Gut zu wissen Wer etwa das Haus an die Kinder überträgt, sollte an ein Wohnrecht oder Nießbrauch denken. Wird man innerhalb von zehn Jahren bedürftig, etwa durch Pflege, kann eine Schenkung zurückgefordert werden. Steuerfreibeträge erneuern sich alle zehn Jahre.
Mehr dazu: Haus an Kinder überschreiben · Pflegeheim und verschenktes Haus
Gut zu wissen Legen Sie in einer Sorgerechtsverfügung fest, wer Vormund werden soll. Ohne diese Festlegung entscheidet das Familiengericht.
Mehr dazu: Kurs: Mein Testament
Ordnung für die Angehörigen
Gut zu wissen Füllen Sie diese Mappe aus und sagen Sie einer Vertrauensperson, wo sie liegt. Originale von Vollmachten werden im Ernstfall gebraucht – Kopien reichen oft nicht.
Gut zu wissen Legen Sie fest, wer Zugriff auf E-Mail, Fotos und Konten bekommen soll und was gelöscht werden soll. Bewahren Sie Zugangsdaten sicher auf, zum Beispiel versiegelt bei einer Vertrauensperson – nicht in dieser Mappe.
Gut zu wissen Halten Sie Bestattungsart und Ort fest. Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter oder eine Sterbegeldversicherung entlastet Angehörige auch finanziell.
Ihre nächsten Schritte
Kreuzen Sie oben „noch offen“ oder „Beratung nötig“ an – dann erscheinen hier Ihre nächsten Schritte mit passenden Ratgebern.
03Persönliche Angaben
Wo liegen meine Dokumente?
| Dokument | Aufbewahrungsort |
|---|---|
| Personalausweis | |
| Reisepass | |
| Geburtsurkunde | |
| Heiratsurkunde / Familienstammbuch | |
| Scheidungsurteil | |
| Rentenbescheid | |
| Steuerunterlagen | |
| Zeugnisse, Urkunden | |
| Grundbuchauszug, Kaufvertrag | |
| Sparbücher, Depotunterlagen | |
| Versicherungspolicen | |
04Wichtige Kontakte
Wer soll im Notfall zuerst benachrichtigt werden? Tragen Sie Ihre wichtigsten Vertrauenspersonen ganz oben ein.
| Name | Beziehung | Telefon |
|---|---|---|
| Wer | Name | Telefon |
|---|---|---|
| Hausärztin / Hausarzt | ||
| Fachärztin / Facharzt | ||
| Pflegedienst | ||
| Steuerberatung | ||
| Rechtsanwalt / Notar | ||
| Bank | ||
| Versicherungsberater | ||
| Arbeitgeber |
05Gesundheit
| Medikament | Dosierung | verordnet von |
|---|---|---|
06Vollmachten und Verfügungen
Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können, braucht jemand eine Vollmacht. Angehörige – auch Kinder – sind nicht automatisch berechtigt. Ehepartner dürfen sich seit 2023 nur in Gesundheitsfragen und nur für höchstens sechs Monate vertreten. Das ersetzt keine Vorsorgevollmacht.
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Bankvollmachten
Viele Banken verlangen eigene Formulare. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob Ihre Vollmacht dort anerkannt wird.
| Bank | bevollmächtigt ist | erteilt am |
|---|---|---|
Für minderjährige Kinder
07Testament und Erbe
Notarielle und amtlich verwahrte Testamente werden im Zentralen Testamentsregister erfasst. Ein handschriftliches Testament zu Hause muss im Todesfall unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden.
Schenkungen zu Lebzeiten
Größere Schenkungen der letzten zehn Jahre können für Pflichtteil und Erbschaftsteuer wichtig sein. Halten Sie fest, wer wann was bekommen hat.
| Was | an wen | wann | ungefährer Wert |
|---|---|---|---|
08Konten, Geld und Schulden
Keine PINs und Passwörter eintragen. Es genügt, die Bank und die Kontoart zu nennen.
| Bank | Kontoart | Kontonummer / IBAN (Ende) |
|---|---|---|
| bei wem | Art | Höhe ungefähr |
|---|---|---|
09Rente und Versicherungen
| Art | Träger | Nummer |
|---|---|---|
| gesetzliche Rente | ||
| Betriebsrente | ||
| Beamtenpension | ||
| Riester / Rürup / private Rente |
| Art | Gesellschaft und Nummer | Unterlagen liegen |
|---|---|---|
| Lebensversicherung | ||
| Risikolebensversicherung | ||
| Unfallversicherung | ||
| Sterbegeldversicherung | ||
| Haftpflicht | ||
| Hausrat | ||
| Wohngebäude | ||
| Kfz | ||
| Rechtsschutz | ||
| Pflegezusatz |
10Wohnen und Immobilien
| Adresse | Grundbuch (Amtsgericht, Blatt) | Unterlagen liegen |
|---|---|---|
| Was | Anbieter | Kunden- oder Vertragsnummer |
|---|---|---|
| Strom | ||
| Gas / Heizung | ||
| Wasser | ||
| Grundsteuer | ||
| Hausverwaltung |
11Verträge, Abos und Mitgliedschaften
Nach einem Todesfall müssen viele Verträge gekündigt werden. Eine Liste spart Angehörigen viel Sucharbeit.
| Vertrag | Anbieter | Kunden- oder Vertragsnummer |
|---|---|---|
| Telefon / Internet | ||
| Mobilfunk | ||
| Rundfunkbeitrag | ||
| Zeitung / Zeitschriften | ||
| Streaming / Fernsehen | ||
| Vereine | ||
| Sport / Fitness | ||
| Spenden / Daueraufträge | ||
| Fahrzeug, Kennzeichen | Fahrzeugbrief liegt | Leasing / Kredit |
|---|---|---|
12Digitaler Nachlass
Auch E-Mail-Konten, Online-Banking, soziale Netzwerke und Fotos in der Cloud gehören zum Nachlass. Halten Sie fest, welche Konten es gibt und was damit geschehen soll – aber keine Passwörter.
| Dienst (zum Beispiel E-Mail, Facebook, Cloud) | Benutzername | Wunsch: löschen, weitergeben, Gedenkstatus |
|---|---|---|
13Haustiere
| Tier, Name | Tierarzt | Wer kümmert sich? |
|---|---|---|
14Meine Wünsche für den Todesfall
15Persönliche Worte
Platz für das, was Ihnen am Herzen liegt: ein Dank, ein Wunsch, eine Erinnerung.
16Für Angehörige: die ersten Schritte im Todesfall
Diese Übersicht hilft in den ersten Tagen. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
In den ersten Stunden
In den ersten Tagen
In den ersten Wochen
17Änderungen und Überprüfung
Prüfen Sie Ihre Angaben etwa einmal im Jahr – und nach wichtigen Ereignissen wie Heirat, Geburt, Umzug oder Todesfall.
| Datum | Was wurde geändert? | Unterschrift |
|---|---|---|
Wie es weitergeht
Wenn beim Ausfüllen Lücken sichtbar werden – etwa keine Vorsorgevollmacht oder ein veraltetes Testament –, helfen die kostenlosen Kurse Wer entscheidet, wenn ich es nicht kann? und Mein Testament: richtig vorsorgen beim Einstieg.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
Notar · Rechtsanwalt · Fachanwalt