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Testament und Erbvertrag
beim Notar in Bensheim
Wer soll später was erhalten? Und welche Vereinbarungen bestehen bereits? Im Gespräch werden Ihre Wünsche und Ihre familiäre Situation zum Ausgangspunkt einer Nachfolgeregelung.
Videogespräch zu diesem Thema buchen ↗
Den eigenen Willen
in Worte fassen
Vier Blickwinkel geben eine erste Orientierung. Die konkrete Gestaltung richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.
Das Anliegen klären
Wer soll bedacht werden? Welche familiären, finanziellen, steuerlichen und persönlichen Umstände spielen eine Rolle? Am Anfang stehen Ihre Vorstellungen für die Nachfolge.
Den eigenen Willen gestalten
Mit einer Verfügung von Todes wegen lässt sich bestimmen, wer Erbe werden soll. Auch Vermächtnisse oder eine Testamentsvollstreckung können eine Rolle spielen. Dabei sind gesetzliche Grenzen, insbesondere mögliche Pflichtteilsansprüche, zu berücksichtigen.
Bindung bewusst entscheiden
Ein Erbvertrag wird notariell beurkundet und kann auch zwischen nicht verheirateten Personen geschlossen werden. Vertragsmäßige Regelungen können bindend sein. Auch gemeinschaftliche Testamente können Bindungswirkungen entfalten. Bereits vorhandene Verfügungen gehören deshalb zur Vorbereitung des Gesprächs.
Das Gespräch vorbereiten
Halten Sie vorhandene Unterlagen und Ihre offenen Fragen bereit. Welche Angaben für Ihr Anliegen erforderlich sind, wird vor dem Termin mit der Kanzlei abgestimmt.
Ein letzter Wille
Mehr als eine Namensliste
Erben bestimmen
Die Erbeinsetzung regelt, wer in die Rechtsstellung der verstorbenen Person eintritt.
Einzelnes zuwenden
Mit einem Vermächtnis können bestimmte Vermögenswerte zugewendet werden.
Bindungen beachten
Bestehende Verfügungen können spätere Gestaltungsmöglichkeiten beeinflussen.
Ihre Fragen
Ein guter Anfang
Diese Fragen helfen bei der Vorbereitung. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, stimmen Sie mit der Kanzlei ab.
- Welche Personen sollen berücksichtigt werden?
- Gibt es bereits Testamente, Erbverträge oder Schenkungen?
- Welche Vermögenswerte und familiären Besonderheiten sind zu beachten?
Online-Kurse
zu Testament und Erbe
Wenn Sie sich vorab in Ruhe einlesen möchten: Unsere kostenlosen Online-Kurse – ohne Anmeldung – erklären die Grundlagen in kurzen Vorträgen mit Übungen.
Allgemeine Information. Die Kurse ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
- Kurze Vorträge. Jede Lektion dauert etwa eineinhalb Minuten – zum Anhören und Nachlesen.
- Selbst ausprobieren. Rechner, Übungen und Kontrollfragen direkt nach den Vorträgen.
- Kostenlos und ohne Anmeldung. Am Ende ein Wissenstest mit Zertifikat.
Mehr zum Thema
lesen
Ausführliche Beiträge mit Beispielen und Rechenwegen – sachlich erklärt, Stand Oktober 2026.
Einseitige Interessenvertretung, etwa im Streitfall, ist keine notarielle Aufgabe. Dafür gibt es die gesonderte anwaltliche Tätigkeit: Rechtsanwalt für Erbrecht. In einer Angelegenheit, in der Dr. Rohde als Notar tätig war, übernimmt er kein Anwaltsmandat – und umgekehrt.
Vorher
gut zu wissen
Muss jedes Testament notariell errichtet werden?
Nein. Es gibt auch das eigenhändige Testament. Dafür gelten Formanforderungen. Ein notarielles Testament bietet die Möglichkeit, die Gestaltung im Beurkundungsverfahren zu besprechen.
Kann ich meine Regelung später ändern?
Das hängt unter anderem von der Art der Verfügung und möglichen Bindungen ab. Vor einer Änderung sollten bestehende Urkunden geprüft werden.

Ihr Vorhaben
Das erste Gespräch
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Welche Angaben benötigt werden und wie es weitergeht, klären Sie mit der Kanzlei.
Berliner Ring 101 · 2. OG · 64625 Bensheim
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Weiterlesen: Den ersten Notartermin vorbereiten · Notar oder Rechtsanwalt? · Alle Themen
Quelle: Bundesnotarkammer – Testament und Erbvertrag.
Redaktioneller Stand: 10. September 2026. Allgemeine Informationen; keine Beratung im Einzelfall.
Ihr nächster Schritt / Termin buchen
Testament und Erbvertrag – Besprechung
Buchen Sie eine 30-minütige Onlinebesprechung zu Testament, Erbvertrag und Nachfolgeplanung. Das Thema ist im Kalender bereits ausgewählt. Für Beurkundungen und Termine vor Ort stimmen Sie sich bitte direkt mit der Kanzlei ab.
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Bitte geben Sie nur eine kurze allgemeine Beschreibung Ihres Anliegens an. Vertrauliche Unterlagen stimmen Sie direkt mit der Kanzlei ab. Etwaige Kosten werden mit der Kanzlei geklärt.
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