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Ortsgericht in Hessen: Unterschrift beglaubigen ohne Notar?

In Hessen gibt es eine Besonderheit, die viele nicht kennen: Unterschriften kann nicht nur der Notar öffentlich beglaubigen, sondern auch das Ortsgericht. Jede Gemeinde hat mindestens eines. Für viele Beglaubigungen ist das Ortsgericht eine einfache und günstige Möglichkeit. In manchen Fällen kommt man am Notar aber nicht vorbei – und manchmal ist er der sinnvollere Weg.
Was ist das Ortsgericht?
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz und gibt es in dieser Form nur in Hessen. Nach Angaben des Hessischen Justizministeriums bestehen derzeit rund 880 Ortsgerichte. Jedes hat mindestens fünf Mitglieder: eine Ortsgerichtsvorsteherin oder einen Ortsgerichtsvorsteher und vier Schöffinnen oder Schöffen. Sie arbeiten ehrenamtlich als Ehrenbeamte, werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Amtsgericht ernannt und führen ein Dienstsiegel des Landes Hessen.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Schätzungen von Grundstücken, Mitteilungen an das Nachlassgericht bei Sterbefällen sowie die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften. Beglaubigungen nimmt die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher allein vor.
Was das Ortsgericht beglaubigen darf
Nach § 13 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes ist der Ortsgerichtsvorsteher zuständig, Unterschriften öffentlich zu beglaubigen. Grundlage im Bundesrecht ist § 68 des Beurkundungsgesetzes: Die Länder dürfen diese Aufgabe neben den Notaren auch anderen Stellen übertragen. Eine solche Beglaubigung ist eine öffentliche Beglaubigung, wie sie das Gesetz für viele Erklärungen verlangt.
Das Justizministerium nennt als wichtige Anwendungsfälle:
- Eintragungs- und Löschungsbewilligungen für das Grundbuch, etwa die Löschung einer abbezahlten Grundschuld,
- Anmeldungen zum Vereinsregister,
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Daneben beglaubigt das Ortsgericht Abschriften, also Kopien von Urkunden und Zeugnissen. Dafür muss das Original vorgelegt werden. Auszugsweise Abschriften und Abschriften aus dem Personenstandsregister, etwa Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, beglaubigt es nicht; diese stellt das Standesamt aus.
Beglaubigung heißt: Unterschrift bestätigt, Inhalt nicht geprüft
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Amtsperson nur, dass eine bestimmte Person die Unterschrift vor ihr geleistet oder anerkannt hat. Den Inhalt des Schriftstücks prüft das Ortsgericht nur darauf, ob es die Beglaubigung ablehnen muss. Eine Beratung zum Inhalt ist damit nicht verbunden.
Die Dienstanweisung für die Ortsgerichte sieht außerdem vor, dass die Beglaubigung abgelehnt wird,
- wenn sich die Person nicht sicher ausweisen kann,
- wenn Zweifel an ihrer Geschäftsfähigkeit bestehen,
- wenn eine Unterschrift ohne zugehörigen Text beglaubigt werden soll (Blankounterschrift).
Bei einem Text in fremder Sprache beglaubigt das Ortsgericht nur, wenn die Amtsperson die Sprache ausreichend versteht oder eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorliegt.
Den Unterschied zur Beurkundung erklärt der Beitrag Unterschrift beglaubigen lassen: wann, wo und was es kostet. Ein Immobilienkaufvertrag oder ein Ehevertrag muss zum Beispiel beurkundet werden; eine bloße Beglaubigung genügt dort nicht.
Welches Ortsgericht ist zuständig?
Das Ortsgericht soll nur beglaubigen, wenn die unterschreibende Person in seinem Bezirk wohnt, sich dort ständig aufhält oder dort ihren ständigen Arbeitsplatz hat, oder wenn die Beglaubigung mit anderen Beglaubigungen in derselben Sache zusammenhängt (§ 13 Abs. 3 Ortsgerichtsgesetz). In der Regel ist also das Ortsgericht am Wohnort der richtige Ansprechpartner.
Anschrift und Sprechzeiten erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, beim Amtsgericht oder über den Digitalen Service Point der hessischen Justiz (kostenlos unter 0800 96 32 147, montags bis freitags 8 bis 18 Uhr).
Beim Notar gibt es diese Einschränkung nicht: Sie können jeden Notar wählen, auch unabhängig vom Wohnort.
Was kostet die Beglaubigung?
Die Ortsgerichte erheben Gebühren auf gesetzlicher Grundlage. Sie sind gering; so verlangen zum Beispiel die Ortsgerichte in Eschborn nach ihrem Gebührenverzeichnis 7,50 Euro für die Beglaubigung einer Unterschrift. Den genauen Betrag nennt das jeweilige Ortsgericht.
Beim Notar kostet die reine Beglaubigung einer Unterschrift eine 0,2-Gebühr, mindestens 20 Euro und höchstens 70 Euro (Nr. 25100 KV GNotKG), zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Entwirft der Notar das Schriftstück selbst, entsteht stattdessen eine Entwurfsgebühr; die Beglaubigung ist dann in bestimmten Fällen mit abgegolten. Verbindlich ist die Kostenberechnung im Einzelfall.
Wann der Notar nötig oder sinnvoll ist
| Situation | Ortsgericht | Notar |
|---|---|---|
| Sie haben einen fertigen Text und brauchen nur die beglaubigte Unterschrift | möglich (am Wohnort) | möglich |
| Löschungsbewilligung der Bank, Grundbuchbewilligung | möglich | möglich |
| Vereinsregister-Anmeldung | möglich | möglich |
| Handelsregister-Anmeldung (z. B. GmbH, eingetragener Kaufmann) | nicht praktikabel: Anmeldungen müssen elektronisch eingereicht werden (§ 12 HGB) | ja, der Notar reicht elektronisch ein |
| Sie wissen nicht genau, was im Text stehen muss | keine Beratung | Beratung und Entwurf möglich |
| Kaufvertrag, Ehevertrag, Schenkung eines Grundstücks | nein, Beurkundung nötig | ja |
| Die Unterschrift soll in ein anderes Land | im Einzelfall klären | häufig mit weiteren Bestätigungen (z. B. Apostille) |
Was der Notar zusätzlich übernehmen kann
Für einfache Fälle mit fertigem Text ist das Ortsgericht oft der naheliegende Weg. Der Notar bietet darüber hinaus einige Leistungen, die bei schwierigeren Vorgängen den Unterschied machen können:
- Entwurf und Erläuterung: Der Notar kann den Text der Erklärung selbst entwerfen und erklären, was er bewirkt. Das hilft, wenn unklar ist, welche Formulierung das Grundbuchamt oder das Register verlangt, und vermeidet Rückfragen oder eine Zurückweisung.
- Elektronische Einreichung: Der Notar kann beglaubigte Erklärungen elektronisch an Grundbuchamt und Register übermitteln. Für das Handelsregister ist das sogar vorgeschrieben (§ 12 HGB).
- Vollzug aus einer Hand: Auf Wunsch reicht der Notar die Unterlagen selbst ein, verfolgt den Antrag und klärt Rückfragen des Gerichts.
- Freie Wahl: Sie können jeden Notar wählen, unabhängig vom Wohnort; die Zuständigkeitsregel des Ortsgerichts gilt für Notare nicht.
- Beglaubigung per Video: Wo das Gesetz es zulässt, etwa bei Anmeldungen zum Handelsregister, kann der Notar eine elektronische Signatur auch über das Videosystem der Bundesnotarkammer beglaubigen (§ 40a BeurkG, § 12 Abs. 1 HGB).
Welcher Weg im Einzelfall besser passt, hängt vor allem davon ab, ob der Text schon feststeht und ob jemand die Weiterleitung übernehmen soll.
Beispiel (fiktiv): Familie Lehmann aus Heppenheim hat ihren Hauskredit abbezahlt. Die Bank schickt eine Löschungsbewilligung für die Grundschuld. Für den Löschungsantrag brauchen die Eigentümer selbst eine Erklärung mit beglaubigter Unterschrift. Sie können diese beim Ortsgericht an ihrem Wohnort beglaubigen lassen und mit der Bewilligung beim Grundbuchamt einreichen. Möchten sie dagegen, dass jemand den Antrag formuliert, die Unterlagen prüft und alles an das Grundbuchamt weiterleitet, übernimmt das der Notar. Mehr dazu im Beitrag Grundschuld löschen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Hessen beglaubigen neben den Notaren auch die Ortsgerichte Unterschriften öffentlich (§ 13 Ortsgerichtsgesetz, § 68 BeurkG).
- Typische Fälle sind Grundbuchbewilligungen, Vereinsregister-Anmeldungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
- Zuständig ist in der Regel das Ortsgericht am Wohnort oder Arbeitsplatz; beim Notar ist die Wahl frei.
- Das Ortsgericht bestätigt nur die Unterschrift, berät nicht zum Inhalt und kann nicht elektronisch zum Handelsregister einreichen.
- Verträge wie Grundstückskauf oder Ehevertrag müssen beurkundet werden; dafür ist der Notar zuständig.
Häufige Fragen
Ist eine Beglaubigung durch das Ortsgericht genauso gültig wie beim Notar? Für die Fälle, in denen das Ortsgericht zuständig ist, handelt es sich um eine öffentliche Beglaubigung. Sie bestätigt wie beim Notar die Echtheit der Unterschrift.
Kann ich meine Vorsorgevollmacht beim Ortsgericht beglaubigen lassen? Ja, das Justizministerium nennt Vorsorgevollmachten ausdrücklich. Ob eine Beglaubigung genügt oder eine Beurkundung sinnvoller ist, erklärt der Beitrag Vorsorgevollmacht notariell oder nur unterschreiben?
Was muss ich zum Ortsgericht mitbringen? Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und das vollständige Schriftstück. Unterschreiben Sie erst vor der Amtsperson, es sei denn, Sie erkennen eine bereits geleistete Unterschrift dort als Ihre an.
Ihr Anliegen besprechen
Sie sind unsicher, ob eine Beglaubigung genügt oder welcher Text gebraucht wird? Schildern Sie Ihr Anliegen kurz – welche Unterlagen benötigt werden und wie es weitergeht, klären Sie mit der Kanzlei. Termin zu diesem Thema anfragen · kanzlei@drrohde.de · 06251 9747932
Quellen
- Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Faltblatt „Das Ortsgericht“, Stand Mai 2026
- Ortsgerichtsgesetz Hessen (OGerG), § 13 (Gesamtausgabe, veröffentlicht von der Stadt Lollar)
- Dienstanweisung für die Ortsgerichte im Lande Hessen (DAOG), Rundverfügung des Präsidenten des OLG Frankfurt am Main vom 13.12.2022, §§ 24, 25, 28
- § 68 BeurkG
- § 129 BGB
- § 29 GBO
- § 12 HGB
- § 40a BeurkG (Beglaubigung per Videokommunikation)
- GNotKG Anlage 1, KV Nr. 25100
- Ortsgericht Eschborn, Gebührenverzeichnis 2024 (Beispiel 7,50 Euro)
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
Notar · Rechtsanwalt · Fachanwalt
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